Wussten Sie, dass gerade bei Verkehrsstraftaten ein spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht vonnöten ist?
Die Polizei oder Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie nach einem Unfall im Straßenverkehr oder wegen einer sonstigen Verkehrsstraftat? Dies ist mehr als unangenehm und kann weitreichende Folgen für Sie haben! Deshalb bewahren Sie kühlen Kopf und machen ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts keine Angaben gegenüber der Polizei. Es gibt nämlich zahlreiche Chancen sich gegen die behördlichen Vorwürfe zur wehren, wenn man taktisch klug und besonnen agiert. Ich berate Sie gerne darüber, welche Schritte sinnvoll sind, nehme Akteneinsicht, um zu ermitteln, ob der Sachverhalt richtig von der Behörde ermittelt worden ist oder ob Ermittlungs- und Verfahrensfehler vorliegen. Ich prüfe insbesondere auch Zeugenaussagen und ziehe falls nötig Fachleute wie z.B. versierte und spezialisierte Sachverständige zu Rate.
Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiss, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren.
Auch Verkehrsunfallflucht (Fahrerflucht) ist kein Kavaliersdelikt! Es droht eine nicht nur empfindliche Geldstrafe, sondern auch immer der Entzug der Fahrerlaubnis (mindestens 6 Monate) und der Verlust des Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes.
Die Verkehrsunfallflucht heißt juristisch korrekt gemäß § 142 StGB "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".
Sie betrifft alle Verkehrsteilnehmer, also auch Wohnmobilfahrer.
Mein Tipp: Ein Verkehrsteilnehmer, der mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert wird, sollte sich deshalb immer rechtsanwaltlichen Beistand nehmen. Der mögliche Verlust des eigenen Kfz-Haftpflicht-versicherungsschutzes und der Regress der eigenen Versicherung ist eine Falle, in die man nicht tappen muss. Und auch in strafrechtlicher Hinsicht ist es auch hier von entscheidender Bedeutung, wie man gegenüber Polizei und Staatsanwalt agiert.
TIPPS:
Vom Schweigerecht Gebrauch gegenüber der Polizei machen!
Keine Selbstbeschuldigung!
Keine Mithilfe bei der Überführung naher Angehöriger!
Meine Tätigkeit betrifft zudem u.a. nachfolgende Themen:
Trunkenheit im Verkehr
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Fahrerflucht
Drogen im Verkehr
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Versicherungsschutz
vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Gefährdung des Straßenverkehrs
Unfallflucht
Fahrlässige Tötung
Straftaten gegen das Kfz-Steuergesetz
Fährlässige Körperverletzung
Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr
Nötigung
Gefährdung des Straßenverkehrs und
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren
Polizeiliches u. staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren
Gerichtliches Strafverfahren
Kanzlei Dortmund Rechtsanwalt Olaf Lamottke
Direktkontakt 0231 422100
Benninghofer Str. 161 44269 Dortmund
wohnmobilrecht@t-online.de
Onlineberatung und Onlinevertretung im Verkehrsrecht
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit mir unverbindlich online ein Strafverfahren etc. zu melden. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular und beachten unbedingt die dortigen Hinweise.