Wohnmobilrecht
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Ich bin ACE-Vertrauensanwalt!
Der ACE (Auto Club Europa) e.V. rät:
(update vom 29.10.2020)
Kennzeichen gestohlen: Was tun, wenn das Nummernschild am Auto oder Wohnmobil plötzlich weg ist?
Berlin (ACE) 28.10.2020 – Über 150.000 Kennzeichen verschwinden jedes Jahr in Deutschland. Was nach einem schlechten Scherz klingt, ist häufig das Werk von Tank- und TÜV-Betrügern.
Warum sich der Klau von Nummernschildern aktuell häuft, wie man ihm vorbeugt und wie Betroffene vorgehen sollten, wenn das Kennzeichen weg ist, darüber informiert der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub:
Mit welcher Absicht werden Nummernschilder gestohlen?
Außergewöhnliche Ziffern-Nummern-Kombinationen werden gerne als Souvenir gestohlen. Meist steckt jedoch eine kriminelle Absicht hinter dem Nummernschildklau. Zum Kraftstoffdiebstahl an der Tankstelle wird dabei meist ein fremdes Nummernschild genutzt, so sind die Diebe schwer zu identifizieren. Auch der TÜV-Betrug ist weit verbreitet. Dazu wird die fremde Prüfplakette abgelöst und auf das Nummernschild eines Fahrzeugs gesetzt, das nicht ohne großen finanziellen Aufwand durch die Hauptuntersuchung gekommen wäre.
Wie kann man sich vor dem Kennzeichenklau schützen?
Die Zunahme des Klaus wird durch die heute in Deutschland üblichen Plastikhalterungen für Nummernschilder begünstigt. Die standardmäßig gesteckten Nummernschilder zu entfernen ist eine Sache von Sekunden. Sicherer ist es, das Kennzeichen fest mit der Karosserie zu verschrauben, wie beispielsweise in Frankreich und Italien üblich.
Was tun, wenn man bestohlen wurde?
Ohne amtliches Kennzeichen fahren ist verboten. Ist das Nummernschild weg, geht man deshalb sofort und ohne Auto zur Polizei, um den Verlust zu melden und zu verhindern, dass einem mit dem Diebesgut begangene Straftaten angelastet werden. Dies gilt auch bei Aufenthalt im Ausland. Bestenfalls sollten Geschädigte zudem Anzeige erstatten. So besteht die Chance, dass der Dieb die Kosten für das neue Kennzeichen trägt, wenn er gefasst wird. Um wieder mit dem Fahrzeug fahren zu können, ist anschließend der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle nötig. Dort wird das alte Nummernschild gesperrt und ein neues wird ausgestellt. Mitzubringen sind, neben der Diebstahlsanzeige der deutschen Polizei, ein Ausweisdokument, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Original-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung. Ist ein zweites Kennzeichen vorhanden, sollte man auch dieses vorlegen. Auch die Versicherung ist zu informieren.
Welche Konsequenzen ergeben sich für Bestohlene?
Neben dem Zeitaufwand für die Behördengänge kostet der Diebstahl des Kfz-Kennzeichens Geld: bis zu 35 Euro Verwaltungsgebühren, rund 25 Euro für das Prägen neuer Kennzeichen und 35 Euro für den Austausch alter Fahrzeugpapiere. Ein Wunschkennzeichen kostet zusätzlich zehn Euro. Das bisherige Kennzeichen ist ab diesem Zeitpunkt für zehn Jahre zur Fahndung ausgeschrieben. Wird der Dieb gefasst, nachdem man Anzeige erstattet hat, muss er die Kosten übernehmen. Deshalb: Belege unbedingt aufbewahren. Außerdem muss die Umweltplakette ebenfalls neu beantragt werden.
Wer sich beim Verlust des Kennzeichens im Ausland befindet, muss darüber hinaus die Heimreise ohne Auto sowie ggf. den Transport des Fahrzeugs organisieren und bezahlen. Denn die Weiterfahrt ohne Kennzeichen ist strikt verboten und ein neues Kennzeichen kann nur bei der Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters ausgestellt werden.
Über den ACE Auto Club Europa e.V.:
Der ACE Auto Club Europa ist Mobilitätsbegleiter aller modernen mobilen Menschen. Wir bieten unseren über 630.000 Mitgliedern klare Orientierung, sichere Hilfe und zuverlässige Lösungen. Die Kernthemen des Clubs sind die klassische Unfall- und Pannenhilfe sowie Verkehrssicherheit, Elektromobilität, neue Mobilitätsformen und Verbraucherschutz.
Für Rückfragen und Interviewwünsche:
ACE Pressestelle, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin,
Tel.: 030 278 725-15, E-Mail: presse@ace.de, Twitter: twitter.com/ACE_autoclub
(update vom 29.09.2020)
Abstellmöglichkeiten für Wohnwagen und Wohnmobile – Hier können Reisemobile nach dem Sommer sicher geparkt werden
Berlin (ACE) 16. September 2020 – Bedingt durch die aktuelle Corona-Pandemie hat sich das Reiseverhalten in diesem Jahr stark verändert. Viele Reisende verbrachten den Sommerurlaub mit dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen in Deutschland. Jetzt, im beginnenden Herbst, stehen die Heimkehrer vor der Herausforderung das Reisemobil sicher abzustellen.
Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert über sichere Abstellmöglichkeiten für Wohnwagen und Wohnmobile und erklärt, wie für Dauerparker keine Bußgelder anfallen.
Am Straßenrand
Generell dürfen Wohnwagen und Wohnmobile am Straßenrand abgestellt werden. Doch für beide Fahrzeugtypen gelten unterschiedliche Regelungen:
Wohnwagen dürfen nach dem Gesetz nicht über einen längeren Zeitraum am Straßenrand geparkt werden. Laut Straßenverkehrsordnung beträgt die maximale Dauer zwei Wochen. Steht der Wohnwagen jedoch länger an einer Stelle, droht ein Bußgeld von 20,00 Euro. Des Weiteren gilt das Parken am Straßenrand nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 Tonnen. Wird der Wohnanhänger allerdings mit dem Pkw gekoppelt geparkt, kann das Gespann auch über einen längeren Zeitraum stehen. Voraussetzung ist, dass am Stellplatz für ausreichend Beleuchtung durch beispielsweise eine Straßenlaterne gesorgt ist, denn auch dies sieht die Straßenverkehrsordnung innerhalb von Ortschaften für Anhänger vor. Der ACE appelliert, beim Parken des Fahrzeugs auf ein Miteinander mit anderen Verkehrsteilnehmenden zu achten. Beim Dauerparken spricht man sich nach Möglichkeit mit Anwohnern ab, um Konflikte zu vermeiden.
Das Wohnmobil kann überall auf der Straße abgestellt werden, wo die Straßenverkehrsordnung das Parken erlaubt, das Fahrzeug eine gültige TÜV-Plakette aufweist und unter 7,5 Tonnen wiegt, Parkflächenmarkierungen beachtet werden sowie ein Abstand von mindestens drei Metern zur gegenüberliegenden Straßenseite gewahrt wird. Wohnmobile, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen, dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohn- und Erholungsgebieten zwischen 22:00 - 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Parkplatz ausdrücklich freigegeben ist.
Ideale Abstellplätze
Wer sein Reisemobil sicher und vor der Witterung geschützt durch den Winter bringen möchte, kann einen überdachten Stellplatz mieten. Diese müssen nicht immer teuer sein, im Durchschnitt kostet ein Stellplatz 50,00 Euro im Monat.
Wer ein ausreichend großes Grundstück besitzt, kann sein Fahrzeug oder Anhänger darauf abstellen. Die Betonung liegt auf Abstellen: Denn wird das Reisemobil überwiegend ortsfest, also auf dem Grundstück und außerhalb einer schützenden Garage genutzt, kann sich das Baurechtsamt einschalten. Spätestens dann ist eine Genehmigung erforderlich, da das Reisemobil als bauliche Anlage gilt und sich die Nachbarschaft gestört fühlen könnte.
Der ACE empfiehlt in jedem Fall Reisemobile auf einem geeigneten Stellplatz mit Überdachung, festem Zaun und professionellem Tor zu parken. So kann das Fahrzeug vor ungebetenen Gästen und der Witterung geschützt werden.
Weitere Informationen:
>> ACE-Ratgeber: Camping in Corona-Zeiten
>> ACE Reiseberichte: Camping
Über den ACE Auto Club Europa e.V.:
Der ACE Auto Club Europa ist Mobilitätsbegleiter aller modernen mobilen Menschen. Wir bieten unseren über 630.000 Mitgliedern klare Orientierung, sichere Hilfe und zuverlässige Lösungen. Die Kernthemen des Clubs sind die klassische Unfall- und Pannenhilfe sowie Verkehrssicherheit, Elektromobilität, neue Mobilitätsformen und Verbraucherschutz.
Für Rückfragen und Interviewwünsche:
ACE Pressestelle, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin,
Tel.: 030 278 725-15, E-Mail: presse@ace.de, Twitter: twitter.com/ACE_autoclub