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652 Park-and-Ride-Anlagen im Check: 6 Prozent exzellent
ACE-Clubinitiative „Kann Deutschland P+R ?“
Berlin (ACE) 8. September 2023 – 700 Ehrenamtliche des ACE haben seit April bundesweit 652 Park-and-Ride-Plätze unter die Lupe genommen. Im Fokus der bundesweiten Tests standen die Kategorien Angebot & Ausstattung, Sicherheit, Barrierefreiheit und zusätzliche Mobilitätsangebote. Gecheckt wurden nur Anlagen, die über mindestens ein ÖPNV-Angebot verfügen, um als Umstiegspunkt zwischen verschiedenen Verkehrsträgern zu fungieren. Mit der diesjährigen Clubinitiative will der ACE die Frage beantworten: „Kann Deutschland P+R ?“. Europas Mobilitätsbegleiter kommt zu einem durchwachsenen Urteil.
Mehr als ein Viertel durchgefallen
Bei jedem einzelnen Check im Rahmen der ACE-Clubinitiative wurden insgesamt 27 Kriterien überprüft: Verfügt der P+R Platz über mehr als ein ÖPNV-Angebot? Sind barrierefreie Parkplätze vorhanden? Gibt es eine Videoüberwachung? Wie steht es um weitere Mobilitätsangebote wie Carsharing, E-Scooter oder Leih-Fahrräder? All diese und weitere Kriterien erfüllten gerade einmal sechs Prozent der überprüften P+R-Plätze und wurden mit dem Prädikat „Exzellent“ ausgezeichnet. Darunter fällt die Anlage am Bahnhof Brennerstraße im bayerischen Bamberg. Sie wurde mit 16 Punkten zum besten P+R-Platz Deutschlands gekürt.
68 Prozent der begutachteten P+R-Anlagen liegen im Mittelfeld und haben den P+R Check bestanden. Gleichzeitig konnte mehr als ein Viertel der untersuchten Parkplätze nur weniger als acht Punkte erzielen und ist damit durchgefallen. Gleich zwei P+R Anlagen landen mit lediglich zwei von möglichen 18 Punkten im ACE-Check auf dem letzten Platz: Sowohl der P+R-Platz am Bahnhof Jettingen in Bayern als auch die Anlage Steinberg/ Alm im niedersächsischen Goslar konnten weder in Sachen Sicherheit noch mit weiteren Mobilitätsangeboten einen einzigen Punkt holen. Positiv ist lediglich, dass beide Plätze kostenfrei sind. Insgesamt waren 80 Prozent aller überprüften Anlagen kostenfrei nutzbar. Mit 12 Euro pro Tag waren die Anlagen am Hauptbahnhof Wuppertal in Nordrhein-Westfalen, am Hauptbahnhof Dessau-Rosslau in Sachsen-Anhalt und der D&P Magdeburg in Sachsen-Anhalt die teuersten des gesamten Checks.
Bei Sicherheit & Barrierefreiheit viel Luft nach oben
In der Kategorie Sicherheit wurde überprüft, ob ausreichende Beschilderung und Beleuchtung, eine Video-Überwachung, sichtbare Stellplatzmarkierungen und eine optische bzw. bauliche Trennung zwischen Fahrbahn und Gehbereich vorhanden sind. Der Bundesdurchschnitt liegt hier bei lediglich 65 Prozent. Ein besonders positives Bild zeigt sich in den Stadtstaaten Hamburg (88 Prozent) und Bremen (80 Prozent), während Berlin mit 59 Prozent ebenso wie Schleswig-Holstein und Bayern unter dem Durschnitt bleibt. Schlechter schneiden in punkto Sicherheit nur Niedersachsen mit 52 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 46 Prozent ab.
Noch schlechter sieht es bei der Barrierefreiheit aus: Die getesteten P+R Plätze Deutschlands sind zu 64 Prozent barrierefrei. Platz eins belegt hier Brandenburg mit 75 Prozent, während ein Großteil Westdeutschlands weit unter dem Durchschnitt liegt. Besonders dramatisch ist das Bild in Rheinland-Pfalz, wo nur 36 Prozent in der Kategorie „Barrierefreiheit“ erreicht wurden.
Durchwachsenes Bild bei weiteren Mobilitätsangeboten
86 Prozent der überprüften P+R Anlagen bieten mehr als ein ÖPNV-Angebot, was sie als Umstiegspunkt besonders attraktiv macht. Weitere Mobilitätsangebote sind deutlich seltener vorhanden: Taxi-Stände sind mit 40 Prozent noch am weitesten verbreitet. Nur 11 Prozent verfügten hingegen über ein Carsharing-Angebot und lediglich fünf Prozent boten Leih-Scooter an.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE: „Auch wenn der Großteil der P+R Plätze unseren Check bestanden hat, ist das kein Grund zur Freude. Insbesondere bei der Sicherheit und der Barrierefreiheit dürfen wir keine Abstriche machen und weniger als 100 Prozent akzeptieren. Mit rund 65 Prozent in diesen Kategorien sind wir von diesem Ziel noch weit entfernt. Arbeitswege werden noch zu häufig allein im Auto zurückgelegt. P+R Anlagen sind als Schnittstelle zwischen Städten und angrenzenden Landkreisen die richtige Lösung, müssen aber auch attraktiv und alltagstauglich sein, damit sie genutzt werden. Immer mehr Menschen fahren E-Autos, doch gerade einmal 29 Prozent der überprüften Plätze verfügten überhaupt über eine Ladesäule – leider auch meist mit Blockiergebühr. Sie sind damit für Pendelnde ungeeignet. Auch abseits des Autos gibt es Verkehrsmittel, die nicht vergessen werden dürfen. Teure E-Bikes sind keine Seltenheit mehr. Sie am Bahnhof abzustellen, ist vielen aber häufig zu unsicher: Nur 36 Prozent der geprüften Anlagen waren mit einem sichereren Fahrrad-Parkhaus ausgestattet.“
Als Europas Mobilitätsbegleiter hat der ACE mit der diesjährigen Clubinitiative das Thema der multimodalen Mobilität in den Fokus gerückt. Dafür konnten neben Ingo Wortmann, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) als Schirmherrn auch die Allianz pro Schiene und den Bundesverband der Betrieblichen Mobilität als Partner gewonnen werden. Alle Daten zur Barrierefreiheit werden außerdem der Organisation Wheelmap unter dem Dach der Sozialheld*innen zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Informationen
>> Alle Ergebnisse der P+R Checks
>> Ergebnis-Webseite der Clubinitiative
>> inkl. Pressebilder zur redaktionellen Verwendung
Ratgeber
Caravan und Gespann: Anhängelast, Stützlast, Achslast & Co. im Detail erklärt
Berlin (ACE) 24. August 2023 – Camping boomt auch dieses Jahr: Viele Reisende sind wieder mit Wohnwagen & Co. unterwegs und auch der beginnende Caravan Salon, die Leitmesse für mobiles Reisen, wird gut besucht sein. Vorab informiert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, über ein oft vernachlässigtes Thema: Die Zuladung bei Wohnwagen und Anhänger-Gespannen, die nicht zuletzt durch missverständliches Vokabular und komplexe Regelungen selbst erfahrene Camping-Begeisterte vor eine Herausforderung stellt.
Anhängelast und Gesamtgewicht des Gespanns überprüfen
Wie schwer ein Anhänger sein darf, um ihn mit dem eigenen Pkw zu ziehen, bestimmt nicht nur sein Gewicht, sondern auch die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs: Deswegen sollte vorab ein Blick in den Fahrzeugschein, genauer in die Zulassungsbescheinigung Teil I des Zugfahrzeugs, geworfen werden. Im Feld O.1 findet sich die maximal zulässige gebremste Anhängelast, die für große Anhänger und Wohnwagen relevant ist. Im Fahrzeugschein wird zwar auch die zulässige ungebremste Anhängelast angegeben (O.2), die jedoch in der Regel Anhänger für leichte Lasten betrifft. ACE-Hinweis: In Deutschland müssen Pkw-Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 Kilogramm (kg) gebremst sein.
Ausschlaggebend für das korrekte Beladen ist, dass das Gesamtgewicht des Anhängers, bestehend aus dem Leergewicht – Feld G im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) des Wohnwagens – und der tatsächlichen Zuladung, die zugelassene Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreitet. Achtung: Findet sich im Fahrzeugschein unter Feld 22 ein Zusatzeintrag, der das Gesamtgewicht des Gespanns limitiert, ist dieser zwingend einzuhalten. Gleiches gilt für Steigungen, die ab dem angegebenen Prozentsatz nicht befahren werden dürfen. Hinweis: Leergewicht des Wohnwagens dringend einmal überprüfen – je nach Ausstattung ist die Angabe in den Fahrzeugunterlagen nicht immer genau. Bei der Zuladung immer auch die Wassertankfüllung berücksichtigen.
Stützlast voll ausnutzen
Wer mit einem Anhänger unterwegs sein möchte, muss neben der Anhängelast und dem möglichen Gesamtgewicht des Gespanns auch die Stützlast beachten. Mit der Stützlast ist das maximale Gewicht gemeint, welches auf der Anhängerkupplung lasten darf. Die zulässigen Stützlasten sind im Fahrzeugschein beider Fahrzeuge – Feld 13 –, auf den Typenschildern der Anhängerkupplung und des Anhängers zu finden. Wichtig: Unterscheiden sich die Angaben, zählt die niedrigste.
Wie hoch die tatsächliche Stützlast ist, wird nach dem Beladen ermittelt, indem das Gewicht an der „Kupplungsklaue“ der Anhängerdeichsel gewogen wird. Hat der Wohnwagen keine eingebaute Stützlastanzeige, empfiehlt sich hierzu eine spezielle Stützlastwaage. Zur Not können auch eine Personenwaage und ein Vierkantholz benutzt werden: Dazu ein Vierkantholz so zusägen, dass es zwischen Kupplungsklaue und Waage passt – so wird das Gewicht vom Holz auf die Waage übertragen. Häufiger Fehler: Das Wiegen am Stützrad führt zu einem vollkommen falschen Ergebnis. Die falsch ermittelte Stützlast wäre viel zu hoch.
Auch wenn die laut Gesetzgeber vorgeschriebene Mindeststützlast nur vier Prozent des tatsächlichen Gewichts eines Anhängers betragen muss, sollte die maximal zugelassene Stützlast zugunsten der Fahrstabilität möglichst voll ausgenutzt werden. Regulieren lässt sie sich durch Verschieben der Ladung im Anhänger oder Wohnwagen: nach vorne, um eine höhere Stützlast zu erzielen, nach hinten, um sie zu verringern. Wichtig hierbei: Immer die Ladungssicherung des Gepäcks und der Gasflaschen berücksichtigen.
ACE-Hinweis: Wird ein Anhänger in angekuppeltem Zustand gewogen, muss die tatsächlich vorhandene Stützlast zum realen Gewicht des Anhängers hinzugerechnet werden.
Zulässiges Gesamtgewicht einhalten
Das Beladen und Überladen eines Fahrzeugs hat einen erheblichen Einfluss auf das Fahrverhalten – das macht sich beispielsweise durch ein verändertes Lenkverhalten und einen längeren Bremsweg bemerkbar. Nicht zuletzt deshalb darf das zulässige Gesamtgewicht – das Leergewicht plus die maximale Zuladung eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination – unter keinen Umständen überschritten werden. Auch nicht auf kurzen Fahrten.
Das maximale Gesamtgewicht findet sich ebenso wie das Leergewicht im Fahrzeugschein, beziehungsweise Gesamtgewicht in Feld F.1 und Leergewicht in Feld G. Die Differenz dieser beiden Werte darf durch das Gewicht der Passagiere sowie deren Gepäck – beim Zugfahrzeug also auch Fahrradträger und Dachboxen sowie eine mögliche Stützlast durch einen Anhänger – nicht überschritten werden.
ACE-Hinweis: Bei einem Unfall mit überschrittenen zulässigen Maximalgewichten kann der Versicherungsschutz unter Umständen eingeschränkt sein.
Achslast nicht überschreiten
Neben Gewicht und Stützlast verändert auch die Gewichtsverteilung die Fahrdynamik – das gilt sowohl für das Zugfahrzeug als auch den Anhänger. Wie stark Hinter- und Vorderachse des Zugfahrzeugs jeweils belastet werden dürfen, ist den Feldern 7.1 (Vorderachse) und 7.2 (Hinterachse) im Fahrzeugschein zu entnehmen. So darf selbst der Kofferraum – prädestiniert für viel Gepäck – nicht maßlos schwer beladen werden, um die Hinterachse nicht zu überfrachten. Gerade mit Gespann sollte stets die Achslast der Hinterachse des Zugfahrzeugs überprüft werden. Durch die hinzukommende Stützlast kann es leicht passieren, dass die Hinterachse des Zugfahrzeugs zu sehr belastet wird. Könnte es knapp werden, hilft nur Wiegen im voll beladenen Zustand, beispielsweise mithilfe einer mobilen Radlastwaage, oder indem eine öffentliche Waage in der Umgebung aufgesucht wird. Achtung: Eine Überschreitung – ob an der Vorder- oder Hinterachse – ist gesetzeswidrig und kann teuer werden: Bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen (t) und Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2t können hierzulande je nach Überladungsgrad im schlimmsten Fall Bußgelder bis zu 235 Euro sowie – ab einer Überladung von 20 Prozent – ein Punkt in Flensburg anfallen. Achtung, bei besonders schweren Zugfahrzeugen (mehr als 7,5t) oder Anhängern (mehr als 2t) sinkt die in Deutschland gültige Toleranz von weniger als 5 Prozent auf weniger als 2 Prozent und die Bußgelder steigen deutlich. Auch einen Punkt gibt es dann bereits bei einer Überladung von mehr als 5 Prozent. Ein Bußgeld kann sowohl für Fahrzeugführende als auch Fahrzeughaltende verhängt werden.
ACE-Hinweis: Im Ausland gelten teils noch höhere Strafen. Während in Deutschland bei der Überladung je nach Gewicht des Zugfahrzeugs oder Anhängers Toleranzen von bis zu 2 bis 5 Prozent zugebilligt werden, sind diese in benachbarten Ländern nicht üblich, sodass bereits bei einer geringfügigen Überladung mit Konsequenzen zu rechnen ist. Insbesondere zur Reisezeit kontrolliert die Polizei stichprobenartig.
Rechenbeispiel
Ein Pkw mit einem Leergewicht von 1.500 kg, einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000 Kg, einer maximal zugelassenen gebremsten Anhängelast von 1.300 Kg, einem zulässigen Gesamtgewicht des Gespanns von 3.100 kg und einer maximalen Stützlast von 75 kg soll als Zugfahrzeug genutzt werden. Gezogen werden soll ein Wohnwagen mit einem Leergewicht von 1.000 Kg, einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.400 Kg und einer Stützlast von 100 kg. Obwohl der Wohnwagen eine Zuladung von 400 kg hat (zulässiges Gesamtgewicht 1.400 kg – 1000 kg Leergewicht = 400 kg), darf der Wohnwagen nur mit 300 kg beladen werden, um die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht zu überschreiten (1.000 kg Leergewicht + 300 kg Zuladung = 1.300 kg Anhängelast). Wenn die kleinere von beiden Stützlasten von 75 kg voll ausgenutzt wird, beträgt die noch übrig gebliebene Zuladung des Zugfahrzeugs 425 kg (2.000 kg zulässiges Gesamtgewicht – 1.500 kg Leergewicht – 75 kg Stützlast = 425 kg). Zudem darf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns, falls angegeben, nicht überschritten werden. In diesem Beispiel fällt sie mit 3.100 kg niedriger aus als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges plus dessen Anhängelast (1.300 kg Anhängelast + 2.000 kg zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeug = 3.300 kg). Somit können beim Beladen beider Fahrzeuge (425 kg mögliche Zuladung des Zugfahrzeugs + 300 kg mögliche Zuladung des Wohnwagens = 725 kg) 200 kg nicht ausgeschöpft werden. Die maximal zulässige Zuladung des Gespanns beträgt somit 525 kg.
Weitere Informationen
>> ACE auf dem Caravan Salon 2023: Vom 25. August bis zum 3. September 2023 ist der ACE am Stand 10D55 in Halle 10 auf dem Caravan Salon 2023 in Düsseldorf. Weitere Informationen zum Messeauftritt unter: https://www.ace.de/reisen/camping/caravan-salon/
>> Grafik: Lasten und Gewichte bei Zugfahrzeug und Anhänger (.jpg)
>> Grafik: Zugfahrzeug und Wohnwagen richtig beladen und wiegen (.jpg)
Parken mit Wohnmobil und Wohnwagen: Wo was erlaubt ist
Berlin (ACE) 1. Juni 2023 – Campingbegeisterte stehen mit ihren großen Fahrzeugen oder langen Gespannen immer wieder vor der Frage, wo ihr Gefährt eigentlich abgestellt werden darf. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert die rechtliche Lage fürs Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen.
Parken am Straßenrand grundsätzlich erlaubt
Wiegen Wohnmobile weniger als 7,5 Tonnen, dürfen sie grundsätzlich und unbegrenzt am Straßenrand parken. Nur wenn das Zusatzzeichen „Pkw“ angebracht ist, sind Wohnmobile explizit ausgeschlossen und dürfen dort nicht parken. Auf dem Gehweg ist das Parken bei entsprechender Beschilderung zwar bis zu einem Gewicht von 2,8 Tonnen erlaubt, jedoch raten wir aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Rücksicht davon ab: Zu groß ist das Risiko, insbesondere Zufußgehende, fahrradfahrende Kinder und mobilitätseingeschränkte Menschen durch die Fahrzeugbreite zu gefährden. Deshalb empfehlen wir, mit einem Camper keine Parkflächen anzufahren, auf denen das Parken auch nur teilweise auf dem Gehweg angeordnet wird, sondern stattdessen einen Parkplatz auf der Fahrbahn oder einer ausgewiesenen Parkfläche zu nutzen. Wohnmobile über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht dürfen Parkflächen auf Gehwegen gar nicht nutzen. Die Parkdauer ist grundsätzlich nicht beschränkt. Erst ab einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten fällt es unter eine unerlaubte Sondernutzung.
Besonderheiten für Wohnwagen
Ähnliches gilt für angekoppelte Wohnwagen: Solange ein Zusatzschild das Parken von Pkw mit Anhängern nicht verbietet, darf das Gespann ohne zeitliche Begrenzung am Straßenrand parken. Anders sieht es bei abgekoppelten Wohnwagen aus: Diese dürfen in Wohngebieten nicht länger als zwei Wochen am Stück abgestellt werden. Nach 14 Tagen muss der Parkplatz dann freigemacht werden. Achtung: Mitarbeitende der Ordnungsbehörden achten auf die Stellung der Ventile, um festzustellen, ob der Caravan tatsächlich bewegt wurde.
Je schwerer das Fahrzeug, desto schwieriger das Abstellen: Wohnmobile über 7,5 Tonnen und Wohnwagen mit mehr als zwei Tonnen Gewicht dürfen in ausgewiesenen Wohngebieten in der Zeit von 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden.
Auf die Größe kommt es an
Auch das Reisemobil oder der abgestellte Caravan müssen vollständig in die gezeichnete Parkflächenmarkierung passen. Ragt ein Teil über die Markierung hinaus, ist das Abstellen dort verboten. Wohnmobile und -anhänger sind sehr häufig größer als herkömmliche Pkw. Damit beim Parken niemand durch die Größe beeinträchtigt wird, muss darauf geachtet werden, dass mindestens 3,05 Meter Platz auf der Fahrbahn bleibt. Befinden sich durchgezogene Linien oder Sperrflächen auf der Fahrbahn, die nicht überfahren werden dürfen, sind diese für den verbleibenden Platzbedarf ausschlaggebend. So können auch noch Fahrzeuge mit einer größtmöglichen Breite von 2,55 Metern vorbeifahren und den Sicherheitsabstand von einem halben Meter einhalten. Wer gegenüber einer Grundstückseinfahrt parkt, muss mindestens 3,50 Meter Abstand halten, um unzumutbares Rangieren beim Ausfahren zu vermeiden.
Schlafen im geparkten Fahrzeug?
Wird das mobile Heim nicht nur abgestellt, sondern auch zum Übernachten genutzt, gelten besondere Regeln. Wer beispielsweise schon eine lange Strecke hinter sich gebracht hat und sein geplantes Etappenziel etwa aufgrund von Müdigkeit nicht mehr erreicht, darf einmalig im Fahrzeug schlafen. Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist dies ausnahmsweise erlaubt und darf von Kommunen auch nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden. Da dies eine Ausnahmesituation im Sinne der Verkehrssicherheit ist, sollte dabei allerdings typisches Campingverhalten wie etwas das Ausfahren der Markise oder das Aufstellen von Stühlen und Tischen unterlassen werden und der Parkplatz umgehend nach Wiederherstellung der Verkehrstüchtigkeit verlassen werden. Sonst wird aus der einmaligen Übernachtung schnell verbotenes Campen außerhalb ausgewiesener Campingeinrichtungen. Die Regelungen hierzu sind nicht bundeseinheitlich und können beispielsweise in Bayern mit bis zu 2.500 Euro zu Buche schlagen.
Gegenseitige Rücksichtnahme geht vor
Wie immer im Straßenverkehr spielen auch beim Parken des Freizeitmobils Rücksichtnahme und Verkehrssicherheit eine übergeordnete Rolle und ist ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung verankert. Deswegen sollten Campingbegeisterte ihr Fahrzeug immer so parken, dass andere Verkehrsteilnehmende dadurch nicht behindert oder gefährdet werden. Vor allem vor Schulen sollte aus diesem Grund der Camper nicht direkt abgestellt werden. Das kann die Sicht gefährlich einschränken.
Weitere Informationen
>> Urlaub mit dem Miet-Camper: Richtig vorbereitet ins Abenteuer starten
Über den ACE Auto Club Europa:
Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als starke Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Elektromobilität und neue Mobilitätsformen.
Für Rückfragen und Interviewwünsche:
ACE Pressestelle, Tel.: 030 278 725-15,
E-Mail: [email protected], Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin
Twitter: twitter.com/ACE_autoclub
Rückrufaktion – Wann gehandelt werden muss
Berlin (ACE) 24. April 2023 – Immer wieder werden Autos wegen verschiedener Mängel zurückgerufen. Allein im Jahr 2021 waren laut dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) 3,4 Millionen Fahrzeuge davon betroffen. Das entspricht einem Anstieg von 12 Prozent im Vergleich zu 2020. Was Kfz-Halter und -halterinnen in einem solchen Fall beachten müssen und ob sie ihr Auto in jedem Fall in die Werkstatt bringen müssen, erläutert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.
Service-Aktion oder sicherheitsrelevant?
Handelt es sich um einen sicherheits- oder umweltrelevanten Mangel, der die Sicherheit des Fahrenden, weiterer Insassen, anderer Verkehrsteilnehmender oder die Umwelt gefährdet, kann das KBA einen verpflichtenden Rückruf anordnen. Typische Mängel treten häufig an Airbags, Lenkung, Fahrwerk, Motor oder Bremsen auf. Wird der verpflichtende Rückruf vom Haltenden ignoriert, droht nach drei postalischen Aufforderungen die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs. Auch auf die Kfz-Versicherung kann sich das negativ auswirken.
Sind die Mängel nicht sicherheits- oder umweltrelevant, handelt es sich in der Regel um freiwillige Service-Aktionen. Dazu zählen zum Beispiel Verarbeitungsmängel an der Karosserie, welche zu Feuchtigkeit im Innenraum und Rostschäden führen oder fehlerhafte Bauteile, die einen Motorschaden verursachen können. Meist drohen in solchen Fällen teure Folgeschäden, die der Hersteller lieber vermeiden möchte, um Gewährleistungen zu entgehen. Bei öffentlichen Aktionen werden die Betroffenen per Post oder über die Presse in die Markenwerkstatt gebeten. Im Unterschied dazu bekommen Kunden und Kundinnen von stillen Aktionen meist gar nichts mit, weil diese Mängel einfach bei der nächsten Wartung beseitigt werden. Das können beispielsweise Software-Updates sein, welche die Sprachsteuerung oder Abgaswerte verbessern.
Eine Pflicht zum Beheben dieser Mängel besteht im Unterschied zu den verpflichtenden Rückrufaktionen nicht, trägt aber zur Werterhaltung des Fahrzeugs bei. Wenn ein Folgeschaden auftritt, kann die nicht durchgeführte Reparatur im Rahmen einer freiwilligen Rückrufaktion sich negativ auf eine eventuell vorhandene Fahrzeuggarantie oder Kulanzleistung auswirken.
Als zuständige Marktüberwachungsbehörde entscheidet das KBA, ob es einen verpflichtenden Rückruf anordnet oder der Hersteller einen freiwilligen Rückruf starten kann.
Wie erfahren Halterinnen und Halter von einer Rückrufaktion?
Per Post wird der Halter oder die Halterin entweder über den Hersteller oder durch das KBA über den angeordneten Fahrzeugrückruf informiert. Sie werden darin gebeten, ihr Fahrzeug in einer bestimmten Zeit zur Reparatur in eine Vertragswerksatt zu bringen. Die Anschriften der betroffenen Personen erhält der Hersteller vom KBA aus dem Zentralen Fahrzeugregister, damit möglichst alle Autohalter und -halterinnen erreicht werden. Bei einer besonders schweren Gefährdung überwacht das KBA auch die Rückrufaktion. Es besteht zwar keine Pflicht sich selbst über mögliche Rückrufe zu informieren, dennoch kann dies jederzeit in der Rückruf-Datenbank des KBA überprüft werden. ACE-Tipp: Vor allem beim Gebrauchtwagenkauf vorher einen Blick in die Datenbank werfen und beim Händler nachfragen, ob alle Rückruf- und Service-Aktionen erledigt wurden.
Wie kommt es überhaupt zum Rückruf?
Entweder stellt der Fahrzeughersteller selbst Sicherheitsmängel an einer bestimmten Baureihe fest und muss das KBA aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes darüber informieren. Das Ganze funktioniert aber auch andersherum: Halter und Halterinnen können sich auch selbst – inzwischen bequem online über den Mangelmelder – an das KBA wenden, wenn sie sicherheitsrelevante Mängel feststellen. Der ACE rät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit allen, Mängel beim KBA unbedingt zu melden, um Schlimmeres zu verhindern. Häufen sich die Meldungen zu einem bestimmten Mangel, kann das KBA selbst aktiv werden. Beispielsweise ist dies auch im Rahmen des Abgasskandals erfolgt. Wäre eine Nachbesserung in Absprache mit dem KBA durch den Hersteller nicht vollzogen worden, hätte das KBA weitere Maßnahmen bis hin zum Widerruf der Typengenehmigung ergreifen müssen.
Rechte beim Rückruf
Achtung: Der Hersteller ist nicht verpflichtet, die Reparaturkosten bei einem Rückruf zu übernehmen. Anspruch darauf besteht lediglich während der zweijährigen Garantiezeit, sonst handelt der Hersteller lediglich aus Kulanz. Tatsächlich sind die Reparaturen im Rahmen der Rückrufe für den Haltenden aber fast immer kostenlos. Der Image-Schaden durch den Rückruf ist meist schon so groß, dass Auseinandersetzungen mit den Kunden über Reparaturkosten eher gemieden werden.
Weitere Kosten, die durch den Rückruf entstehen, muss der Haltende in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Halter oder Halterin haben weder Anspruch auf eine Erstattung der Fahrkosten für den Weg zur Werkstatt noch auf einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur.
Die Rückabwicklung eines Kaufvertrages aufgrund von Mängeln darf mit dem Rückruf nicht verwechselt werden. Ein Rückruf aufgrund eines Fahrzeugmangels kann zwar auch zu einem Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages führen, aber nur wenn das Fahrzeug trotz Nachbesserung nicht in einen vertragsgerechten Zustand versetzt werden kann.
Weitere Informationen
>> Abgasskandal: Wer Schadensersatz geltend machen kann
Copyright : ACE
13.05.2022
Einsteiger-Tipps für Camping-Neulinge
Das Wetter wird immer besser und viele Camping-Fans starten in den Urlaub, unter ihnen auch zahlreiche Neulinge. Wir geben Tipps zum ersten Urlaub mit dem ungewohnten Gefährt.
Nach einer guten Vorbereitung und einer entspannten Fahrt kann man es sich im Camping-Urlaub so richtig gutgehen lassen.
Camping erlebt weiterhin einen Boom. Allein im letzten Jahr verzeichnete das Kraftfahrtbundesamt einen Anstieg von 14,5 Prozent bei den Neuzulassungen von Wohnmobilen. Hinzu kommen noch die Reisenden, die sich einen Camper oder Caravan mieten. Wer zum ersten Mal mit einem Freizeitmobil unterwegs ist, steht vor der einen oder anderen Herausforderung – wir hätten da ein paar Tipps!
Gute Vorbereitung ist die halbe Miete
Andere Länder, andere SittenEgal, ob das Reiseziel in Deutschland oder im Ausland liegt: Reisende sollten sich mit den landesspezifischen Regeln im Vorfeld auseinandersetzen, um keine böse Überraschung zu erleben. Insbesondere für Wohnmobile und -anhänger gelten im Ausland oft besondere Regeln, die streng kontrolliert werden, zum Beispiel:
Sicher unterwegs
Wer zum ersten Mal hinterm Steuer eines so großen Fahrzeugs sitzt, wird schnell merken, dass es nicht mit einem herkömmlichen Pkw zu vergleichen ist. Nicht nur die Fahreigenschaften unterscheiden sich, auch die Perspektive und die Abmessungen. Tipp: Um sich sicherer zu fühlen, sollten sich Neulinge und auch Saisoneinsteiger in einer ruhigen Umgebung mit dem Fahrzeug vertraut machen.
Der Weg ist das ZielBeim Campen geht es nicht darum, möglichst schnell am Reiseziel anzukommen. Wer im Navigationssystem angibt, dass die Route nicht über Autobahnen führen soll, braucht wahrscheinlich etwas mehr Zeit, sieht aber auch mehr von Land und Leuten.
Reif für eine Pause? Wer sich mit der Tagesetappe überschätzt, darf übrigens in Ausnahmefällen in Deutschland zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ausnahmsweise auf ausgewiesenen Parkflächen im Fahrzeug übernachten. Erlaubt ist das überall, wo Verkehrsschilder das Parken von Wohnmobilen und -wagen nicht untersagen. Länger als zehn Stunden darf der Aufenthalt aber nicht dauern und kochen oder vorm Camper sitzen, ist ebenfalls verboten.
Im Ausland gelten dazu und auch zum Thema Wildcampen sehr unterschiedliche Regeln.
Angekommen am Reiseziel
Wer im Voraus einen Stellplatz reserviert hat, ist im Vorteil. Viele Campingplätze bieten auch Stellplätze für spontan vorbeifahrende Gäste an, nur in der Hauptsaison kann der Platz knapp werden.
Tipps für die Auswahl des Stellplatzes
Copyright : ACE LENKRAD
Autor : ACE Pressestelle
13.03.2022
ZULADUNG WOHNMOBIL
Leermasse und Zuladung
Moderne Reisemobile sind Raumwunder, es passt viel rein. Doch ein Wohnmobil ist schnell überladen. Deshalb: aufs Übergewicht achten!
Ein Standard-Wohnmobil wiegt ca. 3.000 kg (Leermasse) und hat eine maximale Zuladung von ca. 500 kg. In der Leermasse des Fahrzeugs sind 75 kg als Standard für Fahrer oder Fahrerin schon enthalten. Das bedeutet: wer mehr wiegt oder wenn eine weitere Person mitfährt, muss das Gewicht bereits zur Zuladung dazugerechnet werden.
Überlassen Sie es nicht dem Zufall. Urlaubsgepäck muss auf die Waage.Urlaubsgepäck muss auf die Waage. Mal eben ein paar Kleinigkeiten zusammenpacken und los geht's. Damit man am Abend nach der Ankunft gleich Grillen kann am besten gleich alles mitnehmen was man dafür braucht? Das kann schnell zu schwer werden. Ein kritischer Blick lohnt sich.
Hohe Strafen bei ÜberladungErst über 20 Prozent Mehrgewicht gibt es in Deutschland, neben 95 Euro Strafe, einen Punkt in Flensburg. Darunter gilt Überladung als Ordnungswidrigkeit.
Anders im Ausland: Bei extremer Überladung sind die Strafen hoch. Viele Staaten gewähren keinerlei Toleranz bei der 3,5-Tonnen-Grenze. Schon bei geringem Übergewicht muss das Wohnmobil abgestellt und abgespeckt werden.
Beispiele, was an Geldstrafen es in anderen Ländern in Europa drohen:
18.03.2021
Laden und losfahren – Start in den Wohnmobilurlaub
Nichts wie weg: Nach dem langen Lockdown ist die Vorfreude auf den Urlaub mit dem Reisemobil groß wie noch nie. Mit ein paar Vorbereitungen gelingt der Start in den Urlaub reibungslos.
Einfach einladen und losfahren? Beim Beladen des Wohnmobils sollte man auf das zulässige Gewicht achten und lieber "abspecken".
Vor der Abfahrt sollte ein gründlicher Technik-Check auf dem Programm stehen, u. a. mit der Überprüfung des Reifendrucks.
Auch hier lässt sich Gewicht einsparen: Für den Sommerurlaub reicht eine statt zwei Gasflaschen.
Eine Grundversorgung an Lebensmitteln ist praktisch. Aber warum nicht über den lokalen Markt bummeln und regionaltypische Lebensmittel probieren?
Wer beim Reiseziel flexibel ist und den Trubel meidet, kann so manch schönes Fleckchen entdecken.
Start your engines – Reisemobilbesitzer fiebern in diesem Jahr dem offiziellen Aufruf zum Start entgegen wie die Fahrer des legendären Rennens Indianapolis 500. Jetzt geht’s los. Oder doch nicht? Auch wenn die Wohnmobile schon im Februar bei Vorfrühlingstemperaturen ungeduldig mit den Antriebsrädern gescharrt haben und es ihren Eignern in den Fingern kribbelte: Bei Redaktionsschluss war noch nicht klar, wann die Reisesaison mit dem rollenden Ferienheim beginnen kann. Und wohin die Touren führen dürfen.
An fällige Hauptuntersuchung oder Inspektion denken
Vor dem Reisestart gilt es, die rollende Ferienwohnung frühjahrsfit zu machen. Ist nach der zwangsläufig verlängerten Winterpause eine Hauptuntersuchung fällig? Die generell vorgeschriebene Gasprüfung ist zurzeit ausgesetzt. Die Redaktion rät trotzdem dazu, denn Sicherheit geht vor. Und ist ein Servicetermin fällig, ein Dichtigkeitstest? Dann wird’s Zeit, denn im Frühjahr sind Termine knapp.
Vor dem Start Fahrzeug und Aufbautechnik überprüfen
Doch Halt, zum Start gehört noch mehr. Bei der ersten Runde den Stand von Motoröl, Kühlwasser und Scheibenwaschanlage kontrollieren. Und unbedingt den Luftdruck der Reifen prüfen. Wenn vor längeren Standzeiten der Druck nicht erhöht wurde, kann’s einen Standplatten geben, die Reifen laufen nicht rund. Das gibt sich nach einigen Kilometern mit warm gefahrenen Reifen. Bei älteren Semestern nach dem Alter der Reifen schauen. Egal wie tief das Profil ist, nach etwa acht Jahren ist ein Wechsel fällig. Das Produktionsdatum, die DOT-Nummer, steht verschlüsselt in einem Oval auf der Flanke. 2916 bedeutet zum Beispiel, dass der Reifen in der 29. Kalenderwoche 2016 produziert wurde. Ebenso alle Funktionen der Einrichtung überprüfen, etwa Kühlschrank, Kocher und Heizung. Die Wasseranlage nicht vergessen – am besten den Frischwassertank desinfizieren und dann die Anlage gut durchspülen. Passende Mittel gibt es im Fachhandel.
Einmal Hausputz außen und innen
Eine Grundreinigung außen ist ebenfalls fällig, das spült die Reste vom Saharastaub davon, das Laub vom Dach und allen anderen Schmutz. Vorsicht bei Acrylglasfenstern, ihre Oberfläche ist empfindlich. Die Fenster daher schon beim Schrubben der Reisemobilwände auslassen. Klassische Hartglas-Reiniger enthalten Lösemittel, die Acrylglas angreifen. Trockenes Abwischen wiederum führt zu Kratzern.
Sanfte Reinigung von Acrylglasfenstern
So geht’s: Erst mit viel Wasser den Staub und Schmutz entfernen, dann bei Bedarf einen weichen Lappen oder Schwamm und Acrylglasreiniger aus dem Fachhandel verwenden. Praktiker schwören auch auf Zugabe von Neutralseife oder einem Spritzer Spülmittel (Inhaltsstoffe beachten) im Waschwasser. Eine nachträgliche Versiegelung lässt Wasser besser ablaufen. Ältere Fenster bekommen bei vorsichtiger Behandlung mit speziellen Poliermitteln wieder Durchblick.
Auch Dichtungen und Scharniere brauchen Pflege
Nach Monaten der Standzeit vertragen die Dichtungen des Aufbaus etwas Gummipflege und die Tür- und Klappenscharniere einen Tropfen Öl. Drinnen vertreibt kräftiges Durchlüften den feuchten Wintermief, alle Klappen öffnen, die Kühlschranktür nicht vergessen und die Polster hochstellen. Ebenso geht’s mit von der Windschutzscheibe bis zum Schlafabteil im Heck mit dem Lappen zur Sache.
Zu viel Ladegut dabei? Die Fahrt über die Waage gibt die Antwort
Und dann geht’s los zur ersten Tour? Bitte zuvor ans Gewicht denken. Haben Sie Ihr Reisemobil schon mal gewogen? Das empfiehlt sich nicht nur für große Dampfer, die urlaubsfertig sichtbar hart an der 3,5-Tonnen-Grenze entlangschrammen. Auch so mancher Besitzer von Campingbussen dieser Gewichtsklasse kann dabei Überraschungen erleben.
So wiegen Sie richtig
Fahrzeugwaagen gibt es bei TÜV oder Dekra, an Kieswerken oder beim Entsorger. Ordnungsämter kennen offizielle Adressen, Internet-Suchmaschinen helfen ebenfalls. Einfach den Begriff Fahrzeugwaage und den Ort eingeben. Beide Achsen separat wiegen, denn nicht nur die zulässige Gesamtmasse, auch die Achslasten sind begrenzt. Und dann mit den Maximalangaben in den Papieren vergleichen.
Das bedeuten die Angaben im Fahrzeugschein
Die entsprechenden Maximalangaben stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein genannt). Weil die Erläuterungen so winzig geschrieben sind, hier die wesentlichen Angaben zum Gewicht:
Beim Thema Gewicht bitte auch an die Grundregeln denken, das gilt vor allem für die vielen Neulinge unter den Reisemobilbesitzern. Falls Sohn, Tochter oder jemand anders ans Steuer dürfen: Der Führerschein Klasse B gilt nur bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse, Finger weg vom Schlüssel schwerer Reisemobile.
Tipps zum "Abspecken"
Keine Bange, Sie sind nicht auf der falschen Seite gelandet. Trotzdem: Die ACE-Diät lohnt sich. Viele Reisemobile haben Speck auf den Rippen. Das beginnt beim Neukauf und geht bei der Nachrüstung weiter. Ein typisches Reisemobil mit Einzelbetten im Heck kommt auf rund sieben Meter Länge und etwa drei Tonnen Gewicht. Zurückhaltend ausgestattet. Und nach Vorschrift gewogen, nach Norm EN 1646-2, mit 90 Prozent gefülltem Dieseltank, vollem Frischwasserbehälter, mit Gas. Enthalten sind sogar 75 Kilo für den Fahrer. Kein Problem bei 3,5 Tonnen Gesamtgewicht? Von wegen. Was Sie beim Beladen Ihres Wohnmobils beachten sollten, haben wir auch in unserer Infografik "Ein Wohnmobil ist schnell überladen" zusammengefasst.
Herstellerangaben sind nicht realistisch
Vorsicht: Viele Hersteller geben beim Frischwasser eine Fahrstellung mit wenigen Litern an, rechnen nur eine einzige Gasflasche aus leichtem Aluminium ein. Und welcher Fahrer ist drahtig wie der Norm-Mann? 100 Liter Wasser, zwei stählerne Gasflaschen, stämmiger Steuermann – macht weit mehr als 100 Kilo zusätzlich.
Zubehör und Gepäck haben ihr Gewicht
Satellitenanlage, Solaranlage und Markise nachgerüstet? Weitere 100 Kilo. Dazu zwei E-Bikes, eine Kiste vom Lieblingsbier, zur Vorsicht Reserverad statt Pannenset – die nächsten 100 Kilo sind an Bord. Aber noch nicht die beste aller Beifahrerinnen, Küchenvorräte, Geschirr, Bett- und Waschzeug, Laptop und Urlaubslektüre, Sport- und Spielgeräte oder auch nur Wäsche zum Wechseln. Für Paare wird’s also knapp, für Familien sowieso. Zwei Kinder, Räder für die Kleinen, eine Spielzeugkiste?
Die Ladung aufs Nötigste beschränken
Die Lösung heißt: Abspecken. Muss es beim Kauf der große Kühlschrank sein, die separate Duschkabine? Wer Campingplätze aufsucht, benötigt auf Tour keinen vollen Frischwassertank. Für Sommerurlaub reicht eine statt zwei Gasflaschen. Besteht sie aus Aluminium, halbiert sich das Gewicht, auch der Rücken wird’s beim Wechsel danken. Raus mit dem Lebensmittelvorrat, probieren Sie landestypische Lebensmittel.
Das droht bei Überladung
Achtung Übergewicht: In Deutschland sind die Strafen recht mild. Im Ausland ist das anders, kennen Polizisten meist kein Pardon. Das heißt dreistelliges Bußgeld, im Zweifelsfall ausladen. Eines ist zum Glück kein Problem: Wenn Klasse-B-Besitzer einen überladenen 3,5-Tonner lenken, gilt es nicht als Fahren ohne Führerschein. Übergewicht ist kein Kavaliersdelikt: Die Technik wird mehr beansprucht, der Kraftstoffverbrauch steigt. Bei zu viel Speck, droht Menschen der Herzinfarkt, Reisemobilen überlastete Bremsen und Reifen, wenn deren Tragfähigkeit überschritten wird und womöglich der Reifendruck zu niedrig ist. Dann doch besser Diät einlegen. Mehr Infos finden Sie auf unseren Ratgeberseiten rund um das Thema Wohnmobil.
Schweres Gepäck nach unten, Leichtgewichte nach oben
Geht es ans Packen, bitte ebenfalls ein paar Grundregeln beachten. Schweres gehört nach unten, leichtes Gepäck nach oben. Und alles gut sichern und wenn nötig polstern, es wäre doch schade ums Geschirr. Türen und Klappen sorgfältig verriegeln, damit alles dort bleibt, wo es hingehört und auch die Möbel in der ersten Kurve keinen Schaden nehmen. Auch an den Inhalt des Kühlschranks und dessen Tür denken. Offene Ablagen vor Fahrtbeginn leeren. Erfahrene Reisemobilisten halten Zuhause fertig gepackte Faltkisten vor, dann werden Korkenzieher oder Feuerzeug für manche Kocher nicht vergessen.
Ladung immer gut sichern
Die heute weit verbreiteten Heckgaragen sind verführerisch groß. Doch auch hier gilt: Alles Gepäck gut sichern. Falls nicht vorhanden: Der Fachhandel bietet Zurrsysteme und sogar ganze Regalsysteme für diese riesigen Stauräume an. Vorsicht: Schwere Teile in der Heckgarage belasten durch ihre Hebelwirkung die Hinterachse und entlasten die Vorderachse. Das kann sich ungünstig auf Fahrverhalten, die Traktion bei Fronttrieblern und die zulässigen Achslasten auswirken.
Verkehrsregeln für Wohnmobile im In- und Ausland
Bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sind Reisemobile in Deutschland verkehrsrechtlich Pkw gleichgestellt, das bedeutet zum Beispiel freie Fahrt auf der Autobahn. Drüber gelten die Regeln für entsprechende Lkw. Eine Ausnahme: Reisemobile über 3,5 bis 7,49 Tonnen zulässiger Gesamtmasse dürfen auf deutschen Autobahnen Tempo 100 fahren. Doch Vorsicht: Sie fallen, sofern nicht anders beschildert, trotzdem unter das allgemeine Überholverbot für die schweren Brocken. Und im Ausland kann alles ganz anders aussehen – die ACE-Reiseinfos helfen weiter.
In Frankreich warnt ein Aufkleber vor dem Toten Winkel
In Frankreich zum Beispiel benötigen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – also auch Reisemobile – seit Jahresanfang einen speziellen Aufkleber. Er warnt Fußgänger und vor allem Radfahrer vor dem „toten Winkel“ („Angles Morts“) des Fahrzeugs. Die Vorschrift gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Die Aufkleber gibt es an Grenztankstellen und im Onlinehandel. Fehlen die Aufkleber, droht ein dreistelliges Bußgeld.
In Italien und Spanien ist ein Warnschild für überstehende Ladung vorgeschrieben
Teuer kann’s auch werden, fehlt in Italien oder Spanien das vorgeschriebene Warnschild für überstehende Ladung. Dazu zählt bereits ein unbeladender Fahrradträger am Heck oder ein Surfbrett auf dem Dach, das über die hintere Stoßstange reicht. Italien verlangt eine rot-weiß schraffierte reflektierende Tafel aus Metall im Format 50 x 50 Zentimeter mit Prüfzeichen. Spanien ebenfalls – jedoch mit etwas breiterer Schraffur. Der Zubehörhandel ist findig, dort gibt es Wendeschilder, die jeweils umgedreht werden.
Unterwegs die Abmessungen nicht vergessen
Unterwegs vor allem bei der ersten Fahrt in den Urlaub oder nach längerer Pause sachte eingewöhnen. Die größeren Abmessungen nicht vergessen, Kurven langsamer angehen, auch an längere Bremswege im Vergleich zum Pkw denken. Wer gelassen unterwegs ist, die Vorteile der hohen Sitzposition genießt, rechtzeitig startet und bewusst reizvolle Umwege zum Ziel wählt, der macht alles richtig. Wann und wohin es auch immer in diesem Urlaubsjahr geht.
Beim Reiseziel flexibel sein
Es wird dieses Jahr wieder eng auf den Stell- und Campingplätzen. Weil so viele Reisemobile zugelassen sind wie noch nie. Und wegen der verflixten Corona-Pandemie. Klar ist: Bei keinem anderen Urlaub lassen sich unnötige Kontakte so einfach vermeiden wie mit dem Wohnmobil. Man ist im eigenen rollenden Heim unterwegs, kann Distanz halten. Und die meist reifen Besitzer sind bei der Corona-Impfung vornedran. Klar ist ebenfalls: Fahrten ins Ausland werden wegen der Pandemie auch in diesem Jahr ein Nervenkitzel. Also bleiben viele Urlauber in Deutschland.
Dem Trubel ausweichen und Neues entdecken
Das bedeutet Hochkonjunktur für die beliebten Stell- und Campingplätze an der See und in den Bergen – in der ersten Reihe am Meer wollen alle stehen. Tipp der Redaktion: Statt überlaufene A-Lagen anzupeilen lieber nach Zielen in B-Lagen Ausschau halten. Da gibt’s manch schöne Entdeckung – und vor allem viel weniger Gedränge. Deutschland hat fast 360.000 Quadratkilometer Fläche und an die 3000 Orte zwischen 5000 und 50 000 Einwohner – alles schon gesehen?
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652 Park-and-Ride-Anlagen im Check: 6 Prozent exzellent
ACE-Clubinitiative „Kann Deutschland P+R ?“
Berlin (ACE) 8. September 2023 – 700 Ehrenamtliche des ACE haben seit April bundesweit 652 Park-and-Ride-Plätze unter die Lupe genommen. Im Fokus der bundesweiten Tests standen die Kategorien Angebot & Ausstattung, Sicherheit, Barrierefreiheit und zusätzliche Mobilitätsangebote. Gecheckt wurden nur Anlagen, die über mindestens ein ÖPNV-Angebot verfügen, um als Umstiegspunkt zwischen verschiedenen Verkehrsträgern zu fungieren. Mit der diesjährigen Clubinitiative will der ACE die Frage beantworten: „Kann Deutschland P+R ?“. Europas Mobilitätsbegleiter kommt zu einem durchwachsenen Urteil.
Mehr als ein Viertel durchgefallen
Bei jedem einzelnen Check im Rahmen der ACE-Clubinitiative wurden insgesamt 27 Kriterien überprüft: Verfügt der P+R Platz über mehr als ein ÖPNV-Angebot? Sind barrierefreie Parkplätze vorhanden? Gibt es eine Videoüberwachung? Wie steht es um weitere Mobilitätsangebote wie Carsharing, E-Scooter oder Leih-Fahrräder? All diese und weitere Kriterien erfüllten gerade einmal sechs Prozent der überprüften P+R-Plätze und wurden mit dem Prädikat „Exzellent“ ausgezeichnet. Darunter fällt die Anlage am Bahnhof Brennerstraße im bayerischen Bamberg. Sie wurde mit 16 Punkten zum besten P+R-Platz Deutschlands gekürt.
68 Prozent der begutachteten P+R-Anlagen liegen im Mittelfeld und haben den P+R Check bestanden. Gleichzeitig konnte mehr als ein Viertel der untersuchten Parkplätze nur weniger als acht Punkte erzielen und ist damit durchgefallen. Gleich zwei P+R Anlagen landen mit lediglich zwei von möglichen 18 Punkten im ACE-Check auf dem letzten Platz: Sowohl der P+R-Platz am Bahnhof Jettingen in Bayern als auch die Anlage Steinberg/ Alm im niedersächsischen Goslar konnten weder in Sachen Sicherheit noch mit weiteren Mobilitätsangeboten einen einzigen Punkt holen. Positiv ist lediglich, dass beide Plätze kostenfrei sind. Insgesamt waren 80 Prozent aller überprüften Anlagen kostenfrei nutzbar. Mit 12 Euro pro Tag waren die Anlagen am Hauptbahnhof Wuppertal in Nordrhein-Westfalen, am Hauptbahnhof Dessau-Rosslau in Sachsen-Anhalt und der D&P Magdeburg in Sachsen-Anhalt die teuersten des gesamten Checks.
Bei Sicherheit & Barrierefreiheit viel Luft nach oben
In der Kategorie Sicherheit wurde überprüft, ob ausreichende Beschilderung und Beleuchtung, eine Video-Überwachung, sichtbare Stellplatzmarkierungen und eine optische bzw. bauliche Trennung zwischen Fahrbahn und Gehbereich vorhanden sind. Der Bundesdurchschnitt liegt hier bei lediglich 65 Prozent. Ein besonders positives Bild zeigt sich in den Stadtstaaten Hamburg (88 Prozent) und Bremen (80 Prozent), während Berlin mit 59 Prozent ebenso wie Schleswig-Holstein und Bayern unter dem Durschnitt bleibt. Schlechter schneiden in punkto Sicherheit nur Niedersachsen mit 52 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 46 Prozent ab.
Noch schlechter sieht es bei der Barrierefreiheit aus: Die getesteten P+R Plätze Deutschlands sind zu 64 Prozent barrierefrei. Platz eins belegt hier Brandenburg mit 75 Prozent, während ein Großteil Westdeutschlands weit unter dem Durchschnitt liegt. Besonders dramatisch ist das Bild in Rheinland-Pfalz, wo nur 36 Prozent in der Kategorie „Barrierefreiheit“ erreicht wurden.
Durchwachsenes Bild bei weiteren Mobilitätsangeboten
86 Prozent der überprüften P+R Anlagen bieten mehr als ein ÖPNV-Angebot, was sie als Umstiegspunkt besonders attraktiv macht. Weitere Mobilitätsangebote sind deutlich seltener vorhanden: Taxi-Stände sind mit 40 Prozent noch am weitesten verbreitet. Nur 11 Prozent verfügten hingegen über ein Carsharing-Angebot und lediglich fünf Prozent boten Leih-Scooter an.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE: „Auch wenn der Großteil der P+R Plätze unseren Check bestanden hat, ist das kein Grund zur Freude. Insbesondere bei der Sicherheit und der Barrierefreiheit dürfen wir keine Abstriche machen und weniger als 100 Prozent akzeptieren. Mit rund 65 Prozent in diesen Kategorien sind wir von diesem Ziel noch weit entfernt. Arbeitswege werden noch zu häufig allein im Auto zurückgelegt. P+R Anlagen sind als Schnittstelle zwischen Städten und angrenzenden Landkreisen die richtige Lösung, müssen aber auch attraktiv und alltagstauglich sein, damit sie genutzt werden. Immer mehr Menschen fahren E-Autos, doch gerade einmal 29 Prozent der überprüften Plätze verfügten überhaupt über eine Ladesäule – leider auch meist mit Blockiergebühr. Sie sind damit für Pendelnde ungeeignet. Auch abseits des Autos gibt es Verkehrsmittel, die nicht vergessen werden dürfen. Teure E-Bikes sind keine Seltenheit mehr. Sie am Bahnhof abzustellen, ist vielen aber häufig zu unsicher: Nur 36 Prozent der geprüften Anlagen waren mit einem sichereren Fahrrad-Parkhaus ausgestattet.“
Als Europas Mobilitätsbegleiter hat der ACE mit der diesjährigen Clubinitiative das Thema der multimodalen Mobilität in den Fokus gerückt. Dafür konnten neben Ingo Wortmann, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) als Schirmherrn auch die Allianz pro Schiene und den Bundesverband der Betrieblichen Mobilität als Partner gewonnen werden. Alle Daten zur Barrierefreiheit werden außerdem der Organisation Wheelmap unter dem Dach der Sozialheld*innen zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Informationen
>> Alle Ergebnisse der P+R Checks
>> Ergebnis-Webseite der Clubinitiative
>> inkl. Pressebilder zur redaktionellen Verwendung
Ratgeber
Caravan und Gespann: Anhängelast, Stützlast, Achslast & Co. im Detail erklärt
Berlin (ACE) 24. August 2023 – Camping boomt auch dieses Jahr: Viele Reisende sind wieder mit Wohnwagen & Co. unterwegs und auch der beginnende Caravan Salon, die Leitmesse für mobiles Reisen, wird gut besucht sein. Vorab informiert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, über ein oft vernachlässigtes Thema: Die Zuladung bei Wohnwagen und Anhänger-Gespannen, die nicht zuletzt durch missverständliches Vokabular und komplexe Regelungen selbst erfahrene Camping-Begeisterte vor eine Herausforderung stellt.
Anhängelast und Gesamtgewicht des Gespanns überprüfen
Wie schwer ein Anhänger sein darf, um ihn mit dem eigenen Pkw zu ziehen, bestimmt nicht nur sein Gewicht, sondern auch die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs: Deswegen sollte vorab ein Blick in den Fahrzeugschein, genauer in die Zulassungsbescheinigung Teil I des Zugfahrzeugs, geworfen werden. Im Feld O.1 findet sich die maximal zulässige gebremste Anhängelast, die für große Anhänger und Wohnwagen relevant ist. Im Fahrzeugschein wird zwar auch die zulässige ungebremste Anhängelast angegeben (O.2), die jedoch in der Regel Anhänger für leichte Lasten betrifft. ACE-Hinweis: In Deutschland müssen Pkw-Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 Kilogramm (kg) gebremst sein.
Ausschlaggebend für das korrekte Beladen ist, dass das Gesamtgewicht des Anhängers, bestehend aus dem Leergewicht – Feld G im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) des Wohnwagens – und der tatsächlichen Zuladung, die zugelassene Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreitet. Achtung: Findet sich im Fahrzeugschein unter Feld 22 ein Zusatzeintrag, der das Gesamtgewicht des Gespanns limitiert, ist dieser zwingend einzuhalten. Gleiches gilt für Steigungen, die ab dem angegebenen Prozentsatz nicht befahren werden dürfen. Hinweis: Leergewicht des Wohnwagens dringend einmal überprüfen – je nach Ausstattung ist die Angabe in den Fahrzeugunterlagen nicht immer genau. Bei der Zuladung immer auch die Wassertankfüllung berücksichtigen.
Stützlast voll ausnutzen
Wer mit einem Anhänger unterwegs sein möchte, muss neben der Anhängelast und dem möglichen Gesamtgewicht des Gespanns auch die Stützlast beachten. Mit der Stützlast ist das maximale Gewicht gemeint, welches auf der Anhängerkupplung lasten darf. Die zulässigen Stützlasten sind im Fahrzeugschein beider Fahrzeuge – Feld 13 –, auf den Typenschildern der Anhängerkupplung und des Anhängers zu finden. Wichtig: Unterscheiden sich die Angaben, zählt die niedrigste.
Wie hoch die tatsächliche Stützlast ist, wird nach dem Beladen ermittelt, indem das Gewicht an der „Kupplungsklaue“ der Anhängerdeichsel gewogen wird. Hat der Wohnwagen keine eingebaute Stützlastanzeige, empfiehlt sich hierzu eine spezielle Stützlastwaage. Zur Not können auch eine Personenwaage und ein Vierkantholz benutzt werden: Dazu ein Vierkantholz so zusägen, dass es zwischen Kupplungsklaue und Waage passt – so wird das Gewicht vom Holz auf die Waage übertragen. Häufiger Fehler: Das Wiegen am Stützrad führt zu einem vollkommen falschen Ergebnis. Die falsch ermittelte Stützlast wäre viel zu hoch.
Auch wenn die laut Gesetzgeber vorgeschriebene Mindeststützlast nur vier Prozent des tatsächlichen Gewichts eines Anhängers betragen muss, sollte die maximal zugelassene Stützlast zugunsten der Fahrstabilität möglichst voll ausgenutzt werden. Regulieren lässt sie sich durch Verschieben der Ladung im Anhänger oder Wohnwagen: nach vorne, um eine höhere Stützlast zu erzielen, nach hinten, um sie zu verringern. Wichtig hierbei: Immer die Ladungssicherung des Gepäcks und der Gasflaschen berücksichtigen.
ACE-Hinweis: Wird ein Anhänger in angekuppeltem Zustand gewogen, muss die tatsächlich vorhandene Stützlast zum realen Gewicht des Anhängers hinzugerechnet werden.
Zulässiges Gesamtgewicht einhalten
Das Beladen und Überladen eines Fahrzeugs hat einen erheblichen Einfluss auf das Fahrverhalten – das macht sich beispielsweise durch ein verändertes Lenkverhalten und einen längeren Bremsweg bemerkbar. Nicht zuletzt deshalb darf das zulässige Gesamtgewicht – das Leergewicht plus die maximale Zuladung eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination – unter keinen Umständen überschritten werden. Auch nicht auf kurzen Fahrten.
Das maximale Gesamtgewicht findet sich ebenso wie das Leergewicht im Fahrzeugschein, beziehungsweise Gesamtgewicht in Feld F.1 und Leergewicht in Feld G. Die Differenz dieser beiden Werte darf durch das Gewicht der Passagiere sowie deren Gepäck – beim Zugfahrzeug also auch Fahrradträger und Dachboxen sowie eine mögliche Stützlast durch einen Anhänger – nicht überschritten werden.
ACE-Hinweis: Bei einem Unfall mit überschrittenen zulässigen Maximalgewichten kann der Versicherungsschutz unter Umständen eingeschränkt sein.
Achslast nicht überschreiten
Neben Gewicht und Stützlast verändert auch die Gewichtsverteilung die Fahrdynamik – das gilt sowohl für das Zugfahrzeug als auch den Anhänger. Wie stark Hinter- und Vorderachse des Zugfahrzeugs jeweils belastet werden dürfen, ist den Feldern 7.1 (Vorderachse) und 7.2 (Hinterachse) im Fahrzeugschein zu entnehmen. So darf selbst der Kofferraum – prädestiniert für viel Gepäck – nicht maßlos schwer beladen werden, um die Hinterachse nicht zu überfrachten. Gerade mit Gespann sollte stets die Achslast der Hinterachse des Zugfahrzeugs überprüft werden. Durch die hinzukommende Stützlast kann es leicht passieren, dass die Hinterachse des Zugfahrzeugs zu sehr belastet wird. Könnte es knapp werden, hilft nur Wiegen im voll beladenen Zustand, beispielsweise mithilfe einer mobilen Radlastwaage, oder indem eine öffentliche Waage in der Umgebung aufgesucht wird. Achtung: Eine Überschreitung – ob an der Vorder- oder Hinterachse – ist gesetzeswidrig und kann teuer werden: Bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen (t) und Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2t können hierzulande je nach Überladungsgrad im schlimmsten Fall Bußgelder bis zu 235 Euro sowie – ab einer Überladung von 20 Prozent – ein Punkt in Flensburg anfallen. Achtung, bei besonders schweren Zugfahrzeugen (mehr als 7,5t) oder Anhängern (mehr als 2t) sinkt die in Deutschland gültige Toleranz von weniger als 5 Prozent auf weniger als 2 Prozent und die Bußgelder steigen deutlich. Auch einen Punkt gibt es dann bereits bei einer Überladung von mehr als 5 Prozent. Ein Bußgeld kann sowohl für Fahrzeugführende als auch Fahrzeughaltende verhängt werden.
ACE-Hinweis: Im Ausland gelten teils noch höhere Strafen. Während in Deutschland bei der Überladung je nach Gewicht des Zugfahrzeugs oder Anhängers Toleranzen von bis zu 2 bis 5 Prozent zugebilligt werden, sind diese in benachbarten Ländern nicht üblich, sodass bereits bei einer geringfügigen Überladung mit Konsequenzen zu rechnen ist. Insbesondere zur Reisezeit kontrolliert die Polizei stichprobenartig.
Rechenbeispiel
Ein Pkw mit einem Leergewicht von 1.500 kg, einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000 Kg, einer maximal zugelassenen gebremsten Anhängelast von 1.300 Kg, einem zulässigen Gesamtgewicht des Gespanns von 3.100 kg und einer maximalen Stützlast von 75 kg soll als Zugfahrzeug genutzt werden. Gezogen werden soll ein Wohnwagen mit einem Leergewicht von 1.000 Kg, einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.400 Kg und einer Stützlast von 100 kg. Obwohl der Wohnwagen eine Zuladung von 400 kg hat (zulässiges Gesamtgewicht 1.400 kg – 1000 kg Leergewicht = 400 kg), darf der Wohnwagen nur mit 300 kg beladen werden, um die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht zu überschreiten (1.000 kg Leergewicht + 300 kg Zuladung = 1.300 kg Anhängelast). Wenn die kleinere von beiden Stützlasten von 75 kg voll ausgenutzt wird, beträgt die noch übrig gebliebene Zuladung des Zugfahrzeugs 425 kg (2.000 kg zulässiges Gesamtgewicht – 1.500 kg Leergewicht – 75 kg Stützlast = 425 kg). Zudem darf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns, falls angegeben, nicht überschritten werden. In diesem Beispiel fällt sie mit 3.100 kg niedriger aus als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges plus dessen Anhängelast (1.300 kg Anhängelast + 2.000 kg zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeug = 3.300 kg). Somit können beim Beladen beider Fahrzeuge (425 kg mögliche Zuladung des Zugfahrzeugs + 300 kg mögliche Zuladung des Wohnwagens = 725 kg) 200 kg nicht ausgeschöpft werden. Die maximal zulässige Zuladung des Gespanns beträgt somit 525 kg.
Weitere Informationen
>> ACE auf dem Caravan Salon 2023: Vom 25. August bis zum 3. September 2023 ist der ACE am Stand 10D55 in Halle 10 auf dem Caravan Salon 2023 in Düsseldorf. Weitere Informationen zum Messeauftritt unter: https://www.ace.de/reisen/camping/caravan-salon/
>> Grafik: Lasten und Gewichte bei Zugfahrzeug und Anhänger (.jpg)
>> Grafik: Zugfahrzeug und Wohnwagen richtig beladen und wiegen (.jpg)
Parken mit Wohnmobil und Wohnwagen: Wo was erlaubt ist
Berlin (ACE) 1. Juni 2023 – Campingbegeisterte stehen mit ihren großen Fahrzeugen oder langen Gespannen immer wieder vor der Frage, wo ihr Gefährt eigentlich abgestellt werden darf. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert die rechtliche Lage fürs Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen.
Parken am Straßenrand grundsätzlich erlaubt
Wiegen Wohnmobile weniger als 7,5 Tonnen, dürfen sie grundsätzlich und unbegrenzt am Straßenrand parken. Nur wenn das Zusatzzeichen „Pkw“ angebracht ist, sind Wohnmobile explizit ausgeschlossen und dürfen dort nicht parken. Auf dem Gehweg ist das Parken bei entsprechender Beschilderung zwar bis zu einem Gewicht von 2,8 Tonnen erlaubt, jedoch raten wir aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Rücksicht davon ab: Zu groß ist das Risiko, insbesondere Zufußgehende, fahrradfahrende Kinder und mobilitätseingeschränkte Menschen durch die Fahrzeugbreite zu gefährden. Deshalb empfehlen wir, mit einem Camper keine Parkflächen anzufahren, auf denen das Parken auch nur teilweise auf dem Gehweg angeordnet wird, sondern stattdessen einen Parkplatz auf der Fahrbahn oder einer ausgewiesenen Parkfläche zu nutzen. Wohnmobile über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht dürfen Parkflächen auf Gehwegen gar nicht nutzen. Die Parkdauer ist grundsätzlich nicht beschränkt. Erst ab einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten fällt es unter eine unerlaubte Sondernutzung.
Besonderheiten für Wohnwagen
Ähnliches gilt für angekoppelte Wohnwagen: Solange ein Zusatzschild das Parken von Pkw mit Anhängern nicht verbietet, darf das Gespann ohne zeitliche Begrenzung am Straßenrand parken. Anders sieht es bei abgekoppelten Wohnwagen aus: Diese dürfen in Wohngebieten nicht länger als zwei Wochen am Stück abgestellt werden. Nach 14 Tagen muss der Parkplatz dann freigemacht werden. Achtung: Mitarbeitende der Ordnungsbehörden achten auf die Stellung der Ventile, um festzustellen, ob der Caravan tatsächlich bewegt wurde.
Je schwerer das Fahrzeug, desto schwieriger das Abstellen: Wohnmobile über 7,5 Tonnen und Wohnwagen mit mehr als zwei Tonnen Gewicht dürfen in ausgewiesenen Wohngebieten in der Zeit von 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden.
Auf die Größe kommt es an
Auch das Reisemobil oder der abgestellte Caravan müssen vollständig in die gezeichnete Parkflächenmarkierung passen. Ragt ein Teil über die Markierung hinaus, ist das Abstellen dort verboten. Wohnmobile und -anhänger sind sehr häufig größer als herkömmliche Pkw. Damit beim Parken niemand durch die Größe beeinträchtigt wird, muss darauf geachtet werden, dass mindestens 3,05 Meter Platz auf der Fahrbahn bleibt. Befinden sich durchgezogene Linien oder Sperrflächen auf der Fahrbahn, die nicht überfahren werden dürfen, sind diese für den verbleibenden Platzbedarf ausschlaggebend. So können auch noch Fahrzeuge mit einer größtmöglichen Breite von 2,55 Metern vorbeifahren und den Sicherheitsabstand von einem halben Meter einhalten. Wer gegenüber einer Grundstückseinfahrt parkt, muss mindestens 3,50 Meter Abstand halten, um unzumutbares Rangieren beim Ausfahren zu vermeiden.
Schlafen im geparkten Fahrzeug?
Wird das mobile Heim nicht nur abgestellt, sondern auch zum Übernachten genutzt, gelten besondere Regeln. Wer beispielsweise schon eine lange Strecke hinter sich gebracht hat und sein geplantes Etappenziel etwa aufgrund von Müdigkeit nicht mehr erreicht, darf einmalig im Fahrzeug schlafen. Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist dies ausnahmsweise erlaubt und darf von Kommunen auch nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden. Da dies eine Ausnahmesituation im Sinne der Verkehrssicherheit ist, sollte dabei allerdings typisches Campingverhalten wie etwas das Ausfahren der Markise oder das Aufstellen von Stühlen und Tischen unterlassen werden und der Parkplatz umgehend nach Wiederherstellung der Verkehrstüchtigkeit verlassen werden. Sonst wird aus der einmaligen Übernachtung schnell verbotenes Campen außerhalb ausgewiesener Campingeinrichtungen. Die Regelungen hierzu sind nicht bundeseinheitlich und können beispielsweise in Bayern mit bis zu 2.500 Euro zu Buche schlagen.
Gegenseitige Rücksichtnahme geht vor
Wie immer im Straßenverkehr spielen auch beim Parken des Freizeitmobils Rücksichtnahme und Verkehrssicherheit eine übergeordnete Rolle und ist ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung verankert. Deswegen sollten Campingbegeisterte ihr Fahrzeug immer so parken, dass andere Verkehrsteilnehmende dadurch nicht behindert oder gefährdet werden. Vor allem vor Schulen sollte aus diesem Grund der Camper nicht direkt abgestellt werden. Das kann die Sicht gefährlich einschränken.
Weitere Informationen
>> Urlaub mit dem Miet-Camper: Richtig vorbereitet ins Abenteuer starten
Über den ACE Auto Club Europa:
Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als starke Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Elektromobilität und neue Mobilitätsformen.
Für Rückfragen und Interviewwünsche:
ACE Pressestelle, Tel.: 030 278 725-15,
E-Mail: [email protected], Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin
Twitter: twitter.com/ACE_autoclub
Rückrufaktion – Wann gehandelt werden muss
Berlin (ACE) 24. April 2023 – Immer wieder werden Autos wegen verschiedener Mängel zurückgerufen. Allein im Jahr 2021 waren laut dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) 3,4 Millionen Fahrzeuge davon betroffen. Das entspricht einem Anstieg von 12 Prozent im Vergleich zu 2020. Was Kfz-Halter und -halterinnen in einem solchen Fall beachten müssen und ob sie ihr Auto in jedem Fall in die Werkstatt bringen müssen, erläutert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.
Service-Aktion oder sicherheitsrelevant?
Handelt es sich um einen sicherheits- oder umweltrelevanten Mangel, der die Sicherheit des Fahrenden, weiterer Insassen, anderer Verkehrsteilnehmender oder die Umwelt gefährdet, kann das KBA einen verpflichtenden Rückruf anordnen. Typische Mängel treten häufig an Airbags, Lenkung, Fahrwerk, Motor oder Bremsen auf. Wird der verpflichtende Rückruf vom Haltenden ignoriert, droht nach drei postalischen Aufforderungen die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs. Auch auf die Kfz-Versicherung kann sich das negativ auswirken.
Sind die Mängel nicht sicherheits- oder umweltrelevant, handelt es sich in der Regel um freiwillige Service-Aktionen. Dazu zählen zum Beispiel Verarbeitungsmängel an der Karosserie, welche zu Feuchtigkeit im Innenraum und Rostschäden führen oder fehlerhafte Bauteile, die einen Motorschaden verursachen können. Meist drohen in solchen Fällen teure Folgeschäden, die der Hersteller lieber vermeiden möchte, um Gewährleistungen zu entgehen. Bei öffentlichen Aktionen werden die Betroffenen per Post oder über die Presse in die Markenwerkstatt gebeten. Im Unterschied dazu bekommen Kunden und Kundinnen von stillen Aktionen meist gar nichts mit, weil diese Mängel einfach bei der nächsten Wartung beseitigt werden. Das können beispielsweise Software-Updates sein, welche die Sprachsteuerung oder Abgaswerte verbessern.
Eine Pflicht zum Beheben dieser Mängel besteht im Unterschied zu den verpflichtenden Rückrufaktionen nicht, trägt aber zur Werterhaltung des Fahrzeugs bei. Wenn ein Folgeschaden auftritt, kann die nicht durchgeführte Reparatur im Rahmen einer freiwilligen Rückrufaktion sich negativ auf eine eventuell vorhandene Fahrzeuggarantie oder Kulanzleistung auswirken.
Als zuständige Marktüberwachungsbehörde entscheidet das KBA, ob es einen verpflichtenden Rückruf anordnet oder der Hersteller einen freiwilligen Rückruf starten kann.
Wie erfahren Halterinnen und Halter von einer Rückrufaktion?
Per Post wird der Halter oder die Halterin entweder über den Hersteller oder durch das KBA über den angeordneten Fahrzeugrückruf informiert. Sie werden darin gebeten, ihr Fahrzeug in einer bestimmten Zeit zur Reparatur in eine Vertragswerksatt zu bringen. Die Anschriften der betroffenen Personen erhält der Hersteller vom KBA aus dem Zentralen Fahrzeugregister, damit möglichst alle Autohalter und -halterinnen erreicht werden. Bei einer besonders schweren Gefährdung überwacht das KBA auch die Rückrufaktion. Es besteht zwar keine Pflicht sich selbst über mögliche Rückrufe zu informieren, dennoch kann dies jederzeit in der Rückruf-Datenbank des KBA überprüft werden. ACE-Tipp: Vor allem beim Gebrauchtwagenkauf vorher einen Blick in die Datenbank werfen und beim Händler nachfragen, ob alle Rückruf- und Service-Aktionen erledigt wurden.
Wie kommt es überhaupt zum Rückruf?
Entweder stellt der Fahrzeughersteller selbst Sicherheitsmängel an einer bestimmten Baureihe fest und muss das KBA aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes darüber informieren. Das Ganze funktioniert aber auch andersherum: Halter und Halterinnen können sich auch selbst – inzwischen bequem online über den Mangelmelder – an das KBA wenden, wenn sie sicherheitsrelevante Mängel feststellen. Der ACE rät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit allen, Mängel beim KBA unbedingt zu melden, um Schlimmeres zu verhindern. Häufen sich die Meldungen zu einem bestimmten Mangel, kann das KBA selbst aktiv werden. Beispielsweise ist dies auch im Rahmen des Abgasskandals erfolgt. Wäre eine Nachbesserung in Absprache mit dem KBA durch den Hersteller nicht vollzogen worden, hätte das KBA weitere Maßnahmen bis hin zum Widerruf der Typengenehmigung ergreifen müssen.
Rechte beim Rückruf
Achtung: Der Hersteller ist nicht verpflichtet, die Reparaturkosten bei einem Rückruf zu übernehmen. Anspruch darauf besteht lediglich während der zweijährigen Garantiezeit, sonst handelt der Hersteller lediglich aus Kulanz. Tatsächlich sind die Reparaturen im Rahmen der Rückrufe für den Haltenden aber fast immer kostenlos. Der Image-Schaden durch den Rückruf ist meist schon so groß, dass Auseinandersetzungen mit den Kunden über Reparaturkosten eher gemieden werden.
Weitere Kosten, die durch den Rückruf entstehen, muss der Haltende in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Halter oder Halterin haben weder Anspruch auf eine Erstattung der Fahrkosten für den Weg zur Werkstatt noch auf einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur.
Die Rückabwicklung eines Kaufvertrages aufgrund von Mängeln darf mit dem Rückruf nicht verwechselt werden. Ein Rückruf aufgrund eines Fahrzeugmangels kann zwar auch zu einem Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages führen, aber nur wenn das Fahrzeug trotz Nachbesserung nicht in einen vertragsgerechten Zustand versetzt werden kann.
Weitere Informationen
>> Abgasskandal: Wer Schadensersatz geltend machen kann
Copyright : ACE
13.05.2022
Einsteiger-Tipps für Camping-Neulinge
Das Wetter wird immer besser und viele Camping-Fans starten in den Urlaub, unter ihnen auch zahlreiche Neulinge. Wir geben Tipps zum ersten Urlaub mit dem ungewohnten Gefährt.
Nach einer guten Vorbereitung und einer entspannten Fahrt kann man es sich im Camping-Urlaub so richtig gutgehen lassen.
Camping erlebt weiterhin einen Boom. Allein im letzten Jahr verzeichnete das Kraftfahrtbundesamt einen Anstieg von 14,5 Prozent bei den Neuzulassungen von Wohnmobilen. Hinzu kommen noch die Reisenden, die sich einen Camper oder Caravan mieten. Wer zum ersten Mal mit einem Freizeitmobil unterwegs ist, steht vor der einen oder anderen Herausforderung – wir hätten da ein paar Tipps!
Gute Vorbereitung ist die halbe Miete
- Packliste erstellen, damit nichts Wichtiges vergessen wird
- Für kleine Reparaturen: universell einsetzbares Werkzeug und stabiles, faserverstärktes Klebeband (Gaffer- bzw. Gaffaband)
- Neben der Hausapotheke können sich auch Schlafbrille und Ohropax in der Not als wahre Lebensretter entpuppen.
- Bequeme und praktische (Lieblings-)Kleidungsstücke bevorzugen und damit
- Unnötigen Ballast vermeiden: Auf das zulässige Gewicht des Campingmobils muss unbedingt geachtet werden, denn eine Überladung kann nicht nur zu einem Bußgeld führen, sie kann auch schnell gefährlich werden.
Andere Länder, andere SittenEgal, ob das Reiseziel in Deutschland oder im Ausland liegt: Reisende sollten sich mit den landesspezifischen Regeln im Vorfeld auseinandersetzen, um keine böse Überraschung zu erleben. Insbesondere für Wohnmobile und -anhänger gelten im Ausland oft besondere Regeln, die streng kontrolliert werden, zum Beispiel:
- Frankreich: Hinweis-Sticker zum Toten Winkel sind an Fahrzeugen über 3,5 t Pflicht.
- Italien und Spanien: Mitgeführte Fahrräder müssen durch spezielle Hinweistafeln markiert werden.
- Generell: Über im Reiseland vorherrschende Anschlüsse informieren und ggf. notwendige Adapter besorgen!
Sicher unterwegs
Wer zum ersten Mal hinterm Steuer eines so großen Fahrzeugs sitzt, wird schnell merken, dass es nicht mit einem herkömmlichen Pkw zu vergleichen ist. Nicht nur die Fahreigenschaften unterscheiden sich, auch die Perspektive und die Abmessungen. Tipp: Um sich sicherer zu fühlen, sollten sich Neulinge und auch Saisoneinsteiger in einer ruhigen Umgebung mit dem Fahrzeug vertraut machen.
Der Weg ist das ZielBeim Campen geht es nicht darum, möglichst schnell am Reiseziel anzukommen. Wer im Navigationssystem angibt, dass die Route nicht über Autobahnen führen soll, braucht wahrscheinlich etwas mehr Zeit, sieht aber auch mehr von Land und Leuten.
Reif für eine Pause? Wer sich mit der Tagesetappe überschätzt, darf übrigens in Ausnahmefällen in Deutschland zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ausnahmsweise auf ausgewiesenen Parkflächen im Fahrzeug übernachten. Erlaubt ist das überall, wo Verkehrsschilder das Parken von Wohnmobilen und -wagen nicht untersagen. Länger als zehn Stunden darf der Aufenthalt aber nicht dauern und kochen oder vorm Camper sitzen, ist ebenfalls verboten.
Im Ausland gelten dazu und auch zum Thema Wildcampen sehr unterschiedliche Regeln.
Angekommen am Reiseziel
Wer im Voraus einen Stellplatz reserviert hat, ist im Vorteil. Viele Campingplätze bieten auch Stellplätze für spontan vorbeifahrende Gäste an, nur in der Hauptsaison kann der Platz knapp werden.
Tipps für die Auswahl des Stellplatzes
- Campingplatz zu Fuß erkunden: So kann man die Größe der Parzelle abschätzen und erspart sich unnötiges Umherrangieren.
- Sonne oder Schatten?: Bei der Wahl des Stellplatzes auch die Himmelsrichtung berücksichtigen, beispielsweise um nicht von der aufgehenden Sonne geweckt zu werden, wenn man eigentlich Langschläfer ist. Auch wer nicht permanent die Klimaanlage einschalten möchte, sollte lieber ein schattiges Plätzchen wählen.
- Nicht in Schieflage geraten: Das Fahrzeug sollte eben ausgerichtet werden - in Schieflage möchte schließlich niemand schlafen! Neben Unterlegkeilen gehört deswegen auch eine Mini-Wasserwaage in die Ausstattung.
Copyright : ACE LENKRAD
Autor : ACE Pressestelle
13.03.2022
ZULADUNG WOHNMOBIL
Leermasse und Zuladung
Moderne Reisemobile sind Raumwunder, es passt viel rein. Doch ein Wohnmobil ist schnell überladen. Deshalb: aufs Übergewicht achten!
Ein Standard-Wohnmobil wiegt ca. 3.000 kg (Leermasse) und hat eine maximale Zuladung von ca. 500 kg. In der Leermasse des Fahrzeugs sind 75 kg als Standard für Fahrer oder Fahrerin schon enthalten. Das bedeutet: wer mehr wiegt oder wenn eine weitere Person mitfährt, muss das Gewicht bereits zur Zuladung dazugerechnet werden.
Überlassen Sie es nicht dem Zufall. Urlaubsgepäck muss auf die Waage.Urlaubsgepäck muss auf die Waage. Mal eben ein paar Kleinigkeiten zusammenpacken und los geht's. Damit man am Abend nach der Ankunft gleich Grillen kann am besten gleich alles mitnehmen was man dafür braucht? Das kann schnell zu schwer werden. Ein kritischer Blick lohnt sich.
Hohe Strafen bei ÜberladungErst über 20 Prozent Mehrgewicht gibt es in Deutschland, neben 95 Euro Strafe, einen Punkt in Flensburg. Darunter gilt Überladung als Ordnungswidrigkeit.
Anders im Ausland: Bei extremer Überladung sind die Strafen hoch. Viele Staaten gewähren keinerlei Toleranz bei der 3,5-Tonnen-Grenze. Schon bei geringem Übergewicht muss das Wohnmobil abgestellt und abgespeckt werden.
Beispiele, was an Geldstrafen es in anderen Ländern in Europa drohen:
- Großbritannien: 70 bis 6.000 Euro
- Österreich: 90 bis 5.000 Euro
- Spanien: 300 bix 750 Euro
- Italien: 40 bis 1.700 Euro
- Stahlräder 16“ statt 15“ 16 kg
- Fahrerhaus-Klimaanlage Fiat 18 kg
- Kühlschrank 150 l + Backofen statt 100 l 20 kg
- Reserverad 30 kg
- Automatikgetriebe Fiat 18 kg
- Fahrradträger 10 kg
- Kurbel-Heckstützen 10 kg
- Markise 30 kg
- Gasflaschen-Auszug 10 kg
- Rückfahrkamera inklusive Monitor 6 kg
- LED-Flachbildschirm 24‘‘ mit Wandhalt. 13 kg
- Satellitenanlage 28 kg
- Solaranlage 2 x 100 Watt 20 kg
- Hubbett mit elektrischer Betätigung 65 kg
- Teppichboden Fahrerhaus + Wohnraum 10 kg
- Räder: Aluminium statt Stahl: -8 kg
- Gasflaschen 2 x 11 kg Alu statt Stahl: -22 kg
- Lithium-Ionen-Bordbatterie: -12 kg
- Pannenset statt Reserverad: bis zu -30 kg
- Vorräte vor Ort einkaufen
- Campingplatznutzer benötigen keinen vollen Wassertank, 20 l statt 120 l: -100 kg
- Sommerurlauber benötigen nur eine Gasflasche statt zwei: bis zu -30 kg
- Copyright : ACE LENKRAD
Autor : ACE Pressestelle
18.03.2021
Laden und losfahren – Start in den Wohnmobilurlaub
Nichts wie weg: Nach dem langen Lockdown ist die Vorfreude auf den Urlaub mit dem Reisemobil groß wie noch nie. Mit ein paar Vorbereitungen gelingt der Start in den Urlaub reibungslos.
Einfach einladen und losfahren? Beim Beladen des Wohnmobils sollte man auf das zulässige Gewicht achten und lieber "abspecken".
Vor der Abfahrt sollte ein gründlicher Technik-Check auf dem Programm stehen, u. a. mit der Überprüfung des Reifendrucks.
Auch hier lässt sich Gewicht einsparen: Für den Sommerurlaub reicht eine statt zwei Gasflaschen.
Eine Grundversorgung an Lebensmitteln ist praktisch. Aber warum nicht über den lokalen Markt bummeln und regionaltypische Lebensmittel probieren?
Wer beim Reiseziel flexibel ist und den Trubel meidet, kann so manch schönes Fleckchen entdecken.
Start your engines – Reisemobilbesitzer fiebern in diesem Jahr dem offiziellen Aufruf zum Start entgegen wie die Fahrer des legendären Rennens Indianapolis 500. Jetzt geht’s los. Oder doch nicht? Auch wenn die Wohnmobile schon im Februar bei Vorfrühlingstemperaturen ungeduldig mit den Antriebsrädern gescharrt haben und es ihren Eignern in den Fingern kribbelte: Bei Redaktionsschluss war noch nicht klar, wann die Reisesaison mit dem rollenden Ferienheim beginnen kann. Und wohin die Touren führen dürfen.
An fällige Hauptuntersuchung oder Inspektion denken
Vor dem Reisestart gilt es, die rollende Ferienwohnung frühjahrsfit zu machen. Ist nach der zwangsläufig verlängerten Winterpause eine Hauptuntersuchung fällig? Die generell vorgeschriebene Gasprüfung ist zurzeit ausgesetzt. Die Redaktion rät trotzdem dazu, denn Sicherheit geht vor. Und ist ein Servicetermin fällig, ein Dichtigkeitstest? Dann wird’s Zeit, denn im Frühjahr sind Termine knapp.
Vor dem Start Fahrzeug und Aufbautechnik überprüfen
Doch Halt, zum Start gehört noch mehr. Bei der ersten Runde den Stand von Motoröl, Kühlwasser und Scheibenwaschanlage kontrollieren. Und unbedingt den Luftdruck der Reifen prüfen. Wenn vor längeren Standzeiten der Druck nicht erhöht wurde, kann’s einen Standplatten geben, die Reifen laufen nicht rund. Das gibt sich nach einigen Kilometern mit warm gefahrenen Reifen. Bei älteren Semestern nach dem Alter der Reifen schauen. Egal wie tief das Profil ist, nach etwa acht Jahren ist ein Wechsel fällig. Das Produktionsdatum, die DOT-Nummer, steht verschlüsselt in einem Oval auf der Flanke. 2916 bedeutet zum Beispiel, dass der Reifen in der 29. Kalenderwoche 2016 produziert wurde. Ebenso alle Funktionen der Einrichtung überprüfen, etwa Kühlschrank, Kocher und Heizung. Die Wasseranlage nicht vergessen – am besten den Frischwassertank desinfizieren und dann die Anlage gut durchspülen. Passende Mittel gibt es im Fachhandel.
Einmal Hausputz außen und innen
Eine Grundreinigung außen ist ebenfalls fällig, das spült die Reste vom Saharastaub davon, das Laub vom Dach und allen anderen Schmutz. Vorsicht bei Acrylglasfenstern, ihre Oberfläche ist empfindlich. Die Fenster daher schon beim Schrubben der Reisemobilwände auslassen. Klassische Hartglas-Reiniger enthalten Lösemittel, die Acrylglas angreifen. Trockenes Abwischen wiederum führt zu Kratzern.
Sanfte Reinigung von Acrylglasfenstern
So geht’s: Erst mit viel Wasser den Staub und Schmutz entfernen, dann bei Bedarf einen weichen Lappen oder Schwamm und Acrylglasreiniger aus dem Fachhandel verwenden. Praktiker schwören auch auf Zugabe von Neutralseife oder einem Spritzer Spülmittel (Inhaltsstoffe beachten) im Waschwasser. Eine nachträgliche Versiegelung lässt Wasser besser ablaufen. Ältere Fenster bekommen bei vorsichtiger Behandlung mit speziellen Poliermitteln wieder Durchblick.
Auch Dichtungen und Scharniere brauchen Pflege
Nach Monaten der Standzeit vertragen die Dichtungen des Aufbaus etwas Gummipflege und die Tür- und Klappenscharniere einen Tropfen Öl. Drinnen vertreibt kräftiges Durchlüften den feuchten Wintermief, alle Klappen öffnen, die Kühlschranktür nicht vergessen und die Polster hochstellen. Ebenso geht’s mit von der Windschutzscheibe bis zum Schlafabteil im Heck mit dem Lappen zur Sache.
Zu viel Ladegut dabei? Die Fahrt über die Waage gibt die Antwort
Und dann geht’s los zur ersten Tour? Bitte zuvor ans Gewicht denken. Haben Sie Ihr Reisemobil schon mal gewogen? Das empfiehlt sich nicht nur für große Dampfer, die urlaubsfertig sichtbar hart an der 3,5-Tonnen-Grenze entlangschrammen. Auch so mancher Besitzer von Campingbussen dieser Gewichtsklasse kann dabei Überraschungen erleben.
So wiegen Sie richtig
Fahrzeugwaagen gibt es bei TÜV oder Dekra, an Kieswerken oder beim Entsorger. Ordnungsämter kennen offizielle Adressen, Internet-Suchmaschinen helfen ebenfalls. Einfach den Begriff Fahrzeugwaage und den Ort eingeben. Beide Achsen separat wiegen, denn nicht nur die zulässige Gesamtmasse, auch die Achslasten sind begrenzt. Und dann mit den Maximalangaben in den Papieren vergleichen.
Das bedeuten die Angaben im Fahrzeugschein
Die entsprechenden Maximalangaben stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein genannt). Weil die Erläuterungen so winzig geschrieben sind, hier die wesentlichen Angaben zum Gewicht:
- G: Leermasse des Fahrzeugs,
- F.1: zulässige Gesamtmasse,
- 7.1/7.2: zulässige Achslast vorn/hinten.
Beim Thema Gewicht bitte auch an die Grundregeln denken, das gilt vor allem für die vielen Neulinge unter den Reisemobilbesitzern. Falls Sohn, Tochter oder jemand anders ans Steuer dürfen: Der Führerschein Klasse B gilt nur bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse, Finger weg vom Schlüssel schwerer Reisemobile.
Tipps zum "Abspecken"
Keine Bange, Sie sind nicht auf der falschen Seite gelandet. Trotzdem: Die ACE-Diät lohnt sich. Viele Reisemobile haben Speck auf den Rippen. Das beginnt beim Neukauf und geht bei der Nachrüstung weiter. Ein typisches Reisemobil mit Einzelbetten im Heck kommt auf rund sieben Meter Länge und etwa drei Tonnen Gewicht. Zurückhaltend ausgestattet. Und nach Vorschrift gewogen, nach Norm EN 1646-2, mit 90 Prozent gefülltem Dieseltank, vollem Frischwasserbehälter, mit Gas. Enthalten sind sogar 75 Kilo für den Fahrer. Kein Problem bei 3,5 Tonnen Gesamtgewicht? Von wegen. Was Sie beim Beladen Ihres Wohnmobils beachten sollten, haben wir auch in unserer Infografik "Ein Wohnmobil ist schnell überladen" zusammengefasst.
Herstellerangaben sind nicht realistisch
Vorsicht: Viele Hersteller geben beim Frischwasser eine Fahrstellung mit wenigen Litern an, rechnen nur eine einzige Gasflasche aus leichtem Aluminium ein. Und welcher Fahrer ist drahtig wie der Norm-Mann? 100 Liter Wasser, zwei stählerne Gasflaschen, stämmiger Steuermann – macht weit mehr als 100 Kilo zusätzlich.
Zubehör und Gepäck haben ihr Gewicht
Satellitenanlage, Solaranlage und Markise nachgerüstet? Weitere 100 Kilo. Dazu zwei E-Bikes, eine Kiste vom Lieblingsbier, zur Vorsicht Reserverad statt Pannenset – die nächsten 100 Kilo sind an Bord. Aber noch nicht die beste aller Beifahrerinnen, Küchenvorräte, Geschirr, Bett- und Waschzeug, Laptop und Urlaubslektüre, Sport- und Spielgeräte oder auch nur Wäsche zum Wechseln. Für Paare wird’s also knapp, für Familien sowieso. Zwei Kinder, Räder für die Kleinen, eine Spielzeugkiste?
Die Ladung aufs Nötigste beschränken
Die Lösung heißt: Abspecken. Muss es beim Kauf der große Kühlschrank sein, die separate Duschkabine? Wer Campingplätze aufsucht, benötigt auf Tour keinen vollen Frischwassertank. Für Sommerurlaub reicht eine statt zwei Gasflaschen. Besteht sie aus Aluminium, halbiert sich das Gewicht, auch der Rücken wird’s beim Wechsel danken. Raus mit dem Lebensmittelvorrat, probieren Sie landestypische Lebensmittel.
Das droht bei Überladung
Achtung Übergewicht: In Deutschland sind die Strafen recht mild. Im Ausland ist das anders, kennen Polizisten meist kein Pardon. Das heißt dreistelliges Bußgeld, im Zweifelsfall ausladen. Eines ist zum Glück kein Problem: Wenn Klasse-B-Besitzer einen überladenen 3,5-Tonner lenken, gilt es nicht als Fahren ohne Führerschein. Übergewicht ist kein Kavaliersdelikt: Die Technik wird mehr beansprucht, der Kraftstoffverbrauch steigt. Bei zu viel Speck, droht Menschen der Herzinfarkt, Reisemobilen überlastete Bremsen und Reifen, wenn deren Tragfähigkeit überschritten wird und womöglich der Reifendruck zu niedrig ist. Dann doch besser Diät einlegen. Mehr Infos finden Sie auf unseren Ratgeberseiten rund um das Thema Wohnmobil.
Schweres Gepäck nach unten, Leichtgewichte nach oben
Geht es ans Packen, bitte ebenfalls ein paar Grundregeln beachten. Schweres gehört nach unten, leichtes Gepäck nach oben. Und alles gut sichern und wenn nötig polstern, es wäre doch schade ums Geschirr. Türen und Klappen sorgfältig verriegeln, damit alles dort bleibt, wo es hingehört und auch die Möbel in der ersten Kurve keinen Schaden nehmen. Auch an den Inhalt des Kühlschranks und dessen Tür denken. Offene Ablagen vor Fahrtbeginn leeren. Erfahrene Reisemobilisten halten Zuhause fertig gepackte Faltkisten vor, dann werden Korkenzieher oder Feuerzeug für manche Kocher nicht vergessen.
Ladung immer gut sichern
Die heute weit verbreiteten Heckgaragen sind verführerisch groß. Doch auch hier gilt: Alles Gepäck gut sichern. Falls nicht vorhanden: Der Fachhandel bietet Zurrsysteme und sogar ganze Regalsysteme für diese riesigen Stauräume an. Vorsicht: Schwere Teile in der Heckgarage belasten durch ihre Hebelwirkung die Hinterachse und entlasten die Vorderachse. Das kann sich ungünstig auf Fahrverhalten, die Traktion bei Fronttrieblern und die zulässigen Achslasten auswirken.
Verkehrsregeln für Wohnmobile im In- und Ausland
Bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sind Reisemobile in Deutschland verkehrsrechtlich Pkw gleichgestellt, das bedeutet zum Beispiel freie Fahrt auf der Autobahn. Drüber gelten die Regeln für entsprechende Lkw. Eine Ausnahme: Reisemobile über 3,5 bis 7,49 Tonnen zulässiger Gesamtmasse dürfen auf deutschen Autobahnen Tempo 100 fahren. Doch Vorsicht: Sie fallen, sofern nicht anders beschildert, trotzdem unter das allgemeine Überholverbot für die schweren Brocken. Und im Ausland kann alles ganz anders aussehen – die ACE-Reiseinfos helfen weiter.
In Frankreich warnt ein Aufkleber vor dem Toten Winkel
In Frankreich zum Beispiel benötigen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – also auch Reisemobile – seit Jahresanfang einen speziellen Aufkleber. Er warnt Fußgänger und vor allem Radfahrer vor dem „toten Winkel“ („Angles Morts“) des Fahrzeugs. Die Vorschrift gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Die Aufkleber gibt es an Grenztankstellen und im Onlinehandel. Fehlen die Aufkleber, droht ein dreistelliges Bußgeld.
In Italien und Spanien ist ein Warnschild für überstehende Ladung vorgeschrieben
Teuer kann’s auch werden, fehlt in Italien oder Spanien das vorgeschriebene Warnschild für überstehende Ladung. Dazu zählt bereits ein unbeladender Fahrradträger am Heck oder ein Surfbrett auf dem Dach, das über die hintere Stoßstange reicht. Italien verlangt eine rot-weiß schraffierte reflektierende Tafel aus Metall im Format 50 x 50 Zentimeter mit Prüfzeichen. Spanien ebenfalls – jedoch mit etwas breiterer Schraffur. Der Zubehörhandel ist findig, dort gibt es Wendeschilder, die jeweils umgedreht werden.
Unterwegs die Abmessungen nicht vergessen
Unterwegs vor allem bei der ersten Fahrt in den Urlaub oder nach längerer Pause sachte eingewöhnen. Die größeren Abmessungen nicht vergessen, Kurven langsamer angehen, auch an längere Bremswege im Vergleich zum Pkw denken. Wer gelassen unterwegs ist, die Vorteile der hohen Sitzposition genießt, rechtzeitig startet und bewusst reizvolle Umwege zum Ziel wählt, der macht alles richtig. Wann und wohin es auch immer in diesem Urlaubsjahr geht.
Beim Reiseziel flexibel sein
Es wird dieses Jahr wieder eng auf den Stell- und Campingplätzen. Weil so viele Reisemobile zugelassen sind wie noch nie. Und wegen der verflixten Corona-Pandemie. Klar ist: Bei keinem anderen Urlaub lassen sich unnötige Kontakte so einfach vermeiden wie mit dem Wohnmobil. Man ist im eigenen rollenden Heim unterwegs, kann Distanz halten. Und die meist reifen Besitzer sind bei der Corona-Impfung vornedran. Klar ist ebenfalls: Fahrten ins Ausland werden wegen der Pandemie auch in diesem Jahr ein Nervenkitzel. Also bleiben viele Urlauber in Deutschland.
Dem Trubel ausweichen und Neues entdecken
Das bedeutet Hochkonjunktur für die beliebten Stell- und Campingplätze an der See und in den Bergen – in der ersten Reihe am Meer wollen alle stehen. Tipp der Redaktion: Statt überlaufene A-Lagen anzupeilen lieber nach Zielen in B-Lagen Ausschau halten. Da gibt’s manch schöne Entdeckung – und vor allem viel weniger Gedränge. Deutschland hat fast 360.000 Quadratkilometer Fläche und an die 3000 Orte zwischen 5000 und 50 000 Einwohner – alles schon gesehen?
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