Wohnmobilrecht
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Dieselskandal Wohnmobile
Wohnmobil-Dieselskandal (Fiat, Iveco, Daimler)
Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA bzw. Stellantis NV, FCA Italy S.p.A. ) erschüttert den Reise- und Wohnmobilmarkt. Die Modelle sind oft mit Motoren der Fiat-Gruppe (Fiat, Iveco) ausgestattet. Seit spätestens 2018 ist dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, dass Fiat die Motorensteuerung so manipuliert, dass nur auf dem Prüfstand die Abgasnormen für Stickoxide eingehalten werden.
Beinahe alle Hersteller von Reise- und Wohnmobilen sind in den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) verwickelt! Die Hersteller setzen beim Fahrgestell und Motor insb. auf den Fiat Ducato, der mit Motoren ausgerüstet ist, die die Abgasreinigung manipulieren! Laut eines Zeugen-Aufrufs des zuständigen Polizeipräsidiums Frankfurt stehen folgende Diesel-Motoren der Baujahre 2014 bis 2019 (Euro 5 und Euro 6) unter begründeten Verdacht:
1,3 Liter Multijet
1,3 Liter 16V Multijet
1,6 Liter Multijet
2,0 Liter Multijet
2,2 Liter Multijet II
2,3 Liter Multijet
3,0 Liter Multijet
Der Dieselskandal erreicht auch Wohnmobile mit Motoren der Daimler AG!
Wie das Handelsblatt berichtete, sollen in Deutschland mehr als 200.000 Fahrzeuge von einer Stilllegungsgefahr bedroht sein. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte die Käufer der betroffenen Fahrzeuge aufgerufen, sich als Zeugen bei der Polizei zu melden.
Die vom Handelsblatt erwähnte Zahl von 200.000 Fahrzeuge könnte sich noch erheblich erhöhen, denn in Deutschland waren im Jahr 2019 ca. 500.000 Wohnmobile angemeldet!
TOP-NEWS:
(update vom 22.08.2023)
Das Landgericht Augsburg sieht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gem. § 826 BGB durch Fiat/FCA auch bei einem Frankia Wohnmobil mit Muti Jet-Motor 2,3l mit EUro 6 Norm und urteilt Schadenersatz von 68.000,00 EUR nebst Zinsen aus.
(update vom 28.06.2023)
Der BGH ( VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 103/22) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ53.0 TDI mit EA 896Gen2 Motor , Mercedes-Benz C mit OM651-Motor) am 26.06.2023. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde. Durch die Urteile sind die Chancen der Verbraucher Schadensersatz gegen nahezu alle Diesel-Hersteller (auch Wohnmobile) zu erhalten enorm gestiegen. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Der müßige Nachweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Von den Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist (gilt auch, wenn Sie das Wohnmobil bereits verkauft haben).
(update vom 21.03.2023)
Abgasskandal: Was die jüngsten Entwicklungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten
Berlin (ACE) 21. März 2023 – In Luxemburg erging heute ein Sensationsurteil zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgt mit seiner Entscheidung dafür, dass betroffene Dieselbesitzer und -besitzerinnen ihre Ansprüche gegenüber den Herstellern einfacher durchsetzen können.
Neben der EuGH-Entscheidung stärken auch die Ende letzten Jahres veröffentlichten Dokumente des Autozulieferers Bosch die Position von Autokäuferinnen und -käufern. Aus ihnen geht hervor, dass die deutsche Automobilindustrie bereits 2006 Software zur Manipulation der Abgaswerte in Auftrag gegeben hat. Seit diesen Enthüllungen ist nicht nur klar, dass die Automobilhersteller vorsätzlich gehandelt haben, sondern auch, dass neben VW und Audi u.a. auch Mercedes und BMW am Abgasskandal beteiligt sind. Für Verbraucherinnen und Verbraucher steigen damit die Chancen auf Schadensersatz deutlich. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert, was die jüngsten Entwicklungen genau bedeuten.
Europäischer Gerichtshof macht sich für Verbrauchende stark
Besitzerinnen und Besitzer eines betroffenen Dieselfahrzeugs mussten bislang eine Betrugsabsicht des Herstellers nachweisen, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. In der Praxis war es Autokäuferinnen und -käufern kaum möglich, vorsätzliches Handeln seitens der Hersteller nachzuweisen. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte bislang die Haftung der Hersteller ab, solange diese nur auf Fahrlässigkeit beruhte. Das ändert sich mit dem heutigen EuGH-Urteil: Ab sofort genügt für Schadensersatzansprüche nun fahrlässiges Handeln seitens der Hersteller.
In Bezug auf Thermofenster stellte der EuGH klar, dass bereits die Unsicherheit des Käufers oder der Käuferin aufgrund der Möglichkeit des Widerrufs der Typengenehmigung einen Schadensersatzanspruch rechtfertigt. Mittels entsprechender Software wird das Thermofenster derart manipuliert, dass die Abgasreduktion lediglich in einem bestimmten Temperaturfenster aktiv ist. Diese Manipulation ist zumindest dann rechtswidrig, wenn die Abgasreinigung im überwiegenden Teil eines Jahres nicht aktiv ist, so dass die eigentliche Ausnahme zur Regel wird. Zudem ist die Ausnahme von der Abgasreinigung nur dann zulässig, wenn diese zu Motorschutzzwecken mangels anderer Technik nötig ist.
Hersteller im Detail
Entgegen den Erklärungen, die die Automobilkonzerne bisher in den Verhandlungen vorgebracht haben, ist nun dank der Bosch-Dokumente klar, dass sie wussten, dass der Einsatz von Abschalteinrichtungen illegal ist. Die rechtlichen Folgen der Bosch-Enthüllungen wirken sich auf Diesel und Benziner gleichermaßen aus. Für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher steigen damit die Chancen mittels einer Individualklage Schadensersatz geltend zu machen. Wurde bereits ein Urteil gefällt, ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur bei Prozessbetrug, also wenn vorsätzlich falsche Aussagen vorgetragen wurden, denkbar. Für die einzelnen Automarken bedeutet das konkret:
Fiat: Bisher war es für Wohnmobilisten und -mobilistinnen mit Fiat-Aufbau schwer, Schadensersatz zu fordern. Nun ist klar, dass der Autobauer mehrere Abschalteinrichtungen bei Bosch in Auftrag gegeben hat. Neu ist, dass auch Motoren mit AdBlue betroffen sind. Für Besitzerinnen und Besitzer eines Fiat- Ducato ist es nun leichter, ihre Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
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Droht jetzt die Stilllegung?
Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen bereits festgestellt, dass die verbauten Abschalteinrichtungen illegal sind. In letzter Konsequenz würde das aber auch bedeuten, dass betroffene Fahrzeuge illegal sind und nicht über eine legale Zulassung verfügen. Ihnen droht theoretisch die Stilllegung, wenn die Hersteller die Fahrzeuge nicht in einen legalen Zustand versetzen können. In diesem Zusammenhang ist abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) voraussichtlich am 8. Mai 2023 in einem weiteren anhängigen Verfahren – diesmal zur Typengenehmigung eines Dieselfahrzeugs und der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht, entscheiden wird.
Was Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt tun können
Wer u.a. einen Fiat im Jahr 2013 oder später gekauft hat, sollte sich anwaltliche Unterstützung suchen, um etwaige Ansprüche ermitteln zu können. Wurde der Kaufvertrag schon vor mehr als zehn Jahren geschlossen, wird es schwierig, Ansprüche geltend zu machen, da diese spätestens mit Ablauf des 31.12.2023 verjähren. Umso wichtiger ist es, bei Verdacht auf illegale Abschalteinrichtungen, den Sachverhalt individuell von einem Experten oder einer Expertin prüfen zu lassen. Eine juristische Ersteinschätzung ist für ACE-Mitglieder bei einem ACE-Vertrauensanwalt mit keinerlei Kosten verbunden. Die Erfolgsaussichten für eine Individualklage vor Gericht sind dank der Bosch-Enthüllungen sowie der jüngsten EuGH-Entscheidung enorm gestiegen, so dass die gravierenden finanziellen Einbußen, mit denen Geschädigte konfrontiert wurden, ausgeglichen werden.
(update vom 22.02.2023)
Sensation! Software-Update zum VW-Diesel EA189 vom Verwaltungsgericht Schleswig von Gericht für illegal erklärt!
Das Gericht hat die Freigabe-Genehmigung aus dem Jahr 2016 mit Urteil vom 20. Februar 2023 (Aktenzeichen: 3 A 113/18) aufgehoben. Es geht um das Software-Update, ein Thermofenster, das die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur reduziert, so dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden. Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist damit ein Sieg gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und dem Bundesverkehrsministerium gelungen. Das Gericht hat das KBA außerdem dazu verurteilt, gegen VW wegen der Entfernung der Abschalteinrichtungen tätig zu werden. Die betroffenen Fahrzeughalter werden im Zuge der Rückrufe die Möglichkeit erhalten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dies ist selbst dann der Fall, wenn bestehende Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal eigentlich bereits verjährt sind, denn da die betroffenen Fahrzeuge noch immer nicht frei von Mängeln sind, beginnt grds. die zivilrechtliche Verjährungsfrist in der Sache von vorn. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig hat grundlegende Bedeutung, weil auch in vergleichbaren Verfahren anderer Hersteller nun entsprechende Urteile zu erwarten sind. Aktuell hat die DUH nach eigenen Angaben 118 weitere Verfahren gegen Freigabebescheide für Dieselmotoren diverser Hersteller (Mercedes, Audi, Opel etc.) laufen. Es könnten bis zu 10 Millionen Autos in Deutschland betroffen sein.
(update vom 10.02.2023)
OLG Celle, Beweisbeschluss vom 18.01.2023, 24 U 268/22
Das Oberlandesgericht will überprüfen lassen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 110 kW mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411D bei einem Wohnmobil Bürstner City Car 603 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.
(update vom 06.02.2023)
LG München II, Urteil vom 15.12.2022, 13 O 3213/21
Das Landgericht München II hat Fiat im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von ca. 8000,- EUR verurteilt für ein bereits weiterverkauftes Wohnmobil der Marke Knaus Boxstar Life 2Be 600 mit Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6 mit Motorkennung: F1AGL411C.
(update vom 02.02.2023)
Das Landgericht Leipzig verurteilte FIAT zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach §§ 826, 31 BGB (Urteil vom 21.12.2022, Az. 09 O 498/22) bei einem Wohnmobil der Marke Fiat/Capron T 69 / T 449 / T 738 mit einem 2,3 l Multijet-Motor Diesel, der die Euro 5 Norm erfüllen soll.
(update vom 25.01.2023)
LG München II, Urteil vom 15.12.2022, 13 O 3212/21
Das Landgericht München II hat die FCA Italy S.p.A. aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt bei einem Wohnmobil der Marke Euramobil PT695 EB mit Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6 mit Motorkennung: F1AGL411C.
(update vom 20.12.2022)
LG Dortmund, Beweisbeschluss vom 10.10.2022, 4 O 286/21
Das Landgericht lässt gutachterlich überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 110 kW,2287 cm³, mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411C bei einem Wohnmobil Hymer Tramp SL 704 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.
(update vom 19.12.2022)
OLG Koblenz, Verbraucherfreundlicher Hinweisbeschluss vom 14.11.2022, U 5 1334/22: Dass die Abgasreinigung bei einem Wohnmobil mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor nach 22 Minuten abschaltet und diese Zeit im Zusammenhang mit der Dauer der Prüfstandkontrolle steht, wird aus Sicht des Gerichts als sittenwidrig gewertet.
(update vom 10.12.2022)
Im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (Stellantis) hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt eingereicht. Mit der Klage am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein will die DUH erreichen, dass FCA unzulässige Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen mit dem Motor 180 Multijet entfernen muss – und dafür soll das KBA sorgen.
(update vom 08.11.2022)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut mit Urteil vom 08.11.2022, C-873/19 die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal gestärkt. Nach dem Urteil könnten alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren ohne AdBlue-Einspritzung illegal sein. Der EuGH hat in seinem Urteil auch unterstrichen, dass Thermofenster in der Motorsteuerung illegal sind. Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nunmehr gegen unzulässige Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt klagen darf.
(update vom 23.08.2022)
OLG München, Verbraucherfreundlicher Hinweisbeschluss vom 03.08.2022, 36 U 3000/22:
Dass die Abgasreinigung bei einem Wohnmobil „Boxstar 600 Solution 4“ des Herstellers Knaus mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS mit Abgasnorm Euro 6b nach 22 Minuten abschaltet und diese Zeit im Zusammenhang mit der Dauer der Prüfstandkontrolle steht, wird aus Sicht des Gerichts als sittenwidrig gewertet. Die Fahrzeuge unterliegen nach Meinung des OLG der „latenten Gefahr eines Rückrufs bzw. eines Widerrufs der Typengenehmigung“.
(update vom 08.08.2022)
Das Bundesgericht in Detroit verurteilte FCA in den USA laut dem Handelsblatt Anfang August 2022 zur Zahlung von rund 300 Millionen Dollar wegen Betrugs bei Emissionsangaben, nachdem FCA im Juni 2022 ein Schuldeingeständnis abgelegt hatte.
(update vom 08.08.2022) LG Leipzig, Urteil vom 15.07.2022, 3 O 749/21
Das Landgericht Leipzig hat am 15. Juli 2022 gegen FCA ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen (Az. 3 O 749/21). Der Kläger kaufte im Juli 2019 das Wohnmobil „Lido M46 SP“ des Herstellers Sun Living. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato 2,3-Liter-Motor mit 130 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481D. Nach Ansicht des Gerichts ähnelt die Vorgehensweise von Fiat derjenigen von VW im Zusammenhang mit dem Skandalmotor EA 189.
update vom 26.07.2022) LG Waldshut-Tiengen, Beweisbeschluss vom 21.06.2022, 1 O 10/22
Das Landgericht Waldshut-Tiengen verlangt vom KBA Auskunft darüber haben, ob der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Hymer Sydney GT60 manipuliert; beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C.
(update vom 19.07.2022)
LG Dortmund, Hinweis-Beschluss vom 26.05.2022, 3 O 172/20
Das Landgericht Dortmund hat in einer Verfügung vom 26. Mai 2020 angekündigt, dass die Klage grundsätzlich Aussicht auf Erfolg habe. Es geht um ein Carado-WohnmobilsT345.
(update vom 15.07.2022)
LG Erfurt, Beweisbeschluss vom 02.05.2022, 9 O 62/22
Das Landgericht lässt überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 110 kW mit Abgasnorm Euro 5b Motorkennung: F1AE3481E bei einem Wohnmobil Capron T58 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.
update vom 05.07.2022)
LG Bonn, Beweisbeschluss vom 29.04.2022, 2 O 390/21
Das Landgericht lässt überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 96 kW mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411D bei einem Wohnmobil Knaus RM 2018 Live Ti 650 MEG über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.
(update vom 23.06.2022)
BGH-Rechtsprechung steht auf der Kippe!
Sensationeller Hinweis zum EuGH Verfahren Rs C-100/21:
Nach dem Votum des Generalanwalts beim EuGH v. 2.6.2022 ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung des BGH in wesentlichen Fragen nicht standhalten wird. Hersteller werden nicht erst nach § 826 BGB, sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB haften und auch die Vorteilsausgleichung wird erheblich einzuschränken sein, insb. darf die Anrechnung der Nutzungen nicht dazu führen, dass der Kaufpreisschaden vollständig aufgezehrt wird. Aus diesem Grund wird auch die bisherige Rechtsprechung des BGH zum Nutzungsersatz beim Leasing nicht halten.
(update vom 25.06.2022)
LG Bremen, Beweisbeschluss vom 29.04.2022, 7 O 2016/21
Das Landgericht Bremen will vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft darüber haben, ob und wie der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Roadcruiser von Pössl manipuliert; bBeim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481E
(update vom 13.06.2022)
LG Ulm, Beweisbeschluss vom Urteil vom 10.03.2022, 6 O 299/21
Das Landgericht Ulm lässt durch einen Sachverständigen klären, ob der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Exsis T588 von Hymer unter anderem mit einer Zeitschaltuhr manipuliert. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 130 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411D.
(update vom 18.06.2022)
LG Erfurt, Beweisbeschluss vom 02.05.2022, 9 O 62/22
Das Landgericht lässt überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 110 kW mit Abgasnorm Euro 5b Motorkennung: F1AE3481E bei einem Wohnmobil Capron T58 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.
(update vom 14.06.2022)
Nach dem Votum des Generalanwalts beim EuGH v. 2.6.2022 im EuGH Verfahren Rs C-100/21 ist zu erwarten, dass die Diesel-Rechtsprechung des BGH in wesentlichen Fragen der Rechtsprechung des EuGH nicht standhalten wird. Hersteller werden hiernach nicht erst nach § 826 BGB, sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB haften.
(update vom 04.06.2022)
LG Bonn, Beweisbeschluss vom 29.04.2022, 2 O 390/21
Das Landgericht lässt überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 96 kW mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411D bei einem Wohnmobil Knaus RM 2018 Live Ti 650 MEG über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.
(update vom 05.05.2022)
LG Stuttgart, Urteil vom 14.04.2022, 20 O 147/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich verteidigt und zur Klage geäußert und ist verurteilt worden. Der Kläger kaufte 2018 das Wohnmobil „Ayers Rock“ des Herstellers Hymer. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481D.
(update vom 02.05.2022)
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 14.04.2022, 4 O 315/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich verteidigt und zur Klage geäußert und ist verurteilt worden. Der Kläger kaufte 2018 das Wohnmobil des Herstellers Knaus. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 6b ausgestattet.
(update vom 10.04.2022)
LG Detmold, Beweisbeschluss vom 24.03.2022, Az.: 4 O 313/21
Das Landgericht Detmold lässt überprüfen, ob derMotor Fiat Ducato 2,3l Multijet 96 kW mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411D bei einem Wohnmobil Knaus Live TI 650 MF über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.
(update vom 07.04.2022)
LG Landshut, Urteil vom 18.03.2022, 54 O 1306/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich verteidigt und zur Klage geäußert. Der Kläger kaufte im November 2018 das Wohnmobil „367 Mageo Premium“ des Herstellers Challenger. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 6b ausgestattet. Motorkennung: F1AGL411C. Das Gericht verurteilte FCA Schadenersatz zu leisten.
(update vom 28.03.2022)
LG Hechingen, Beweisbeschluss vom 21.02.2022, Az.: 2 O 170/21
Das Landgericht Hechingen lässt gemäß Beschluss durch ein Sachverständigengutachten prüfen, ob FCA die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils T60 von Sunlight (mit Multijet 2,3 l mit 130 PS der Abgasnorm Euro 5b, Motorkennung: F1AE3481D) mit einer Zeitabschaltuhr manipuliert hat. Der 2,3 l Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.
LG Ingolstadt, Beweisbeschluss vom 11.03.2022, 34 O 2081/21, Anlage
Das Landgericht gibt ein Gutachten in Auftrag; ein Sachverständiger soll klären, ob FCA im Wohnmobil A 7820-2 von Dethleffs mit Multijet 3,0 l mit 180 PS der Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481E Abschalteinrichtungen wie eine Zeitschaltuhr oder ein Thermofenster im Motor Multijet verwendet wird.
(update vom 18.03.2022)
OLG Köln, Hinweis-Beschluss vom 24.02.2022, 28 U 55/21
Ein Verfahren des Landgerichts Aachen gegen FCA ist inzwischen zweitinstanzlich vor dem Oberlandesgericht Köln anhängig. Die Richter in Aachen (Az. 12 O 279/21) hatten Fiat in einem Versäumnisurteil zur Rücknahme des Wohnmobils verurteilt. Die Vertreter von FCA argumentierten nun in der Berufung vor dem OLG Köln, dass die Vorwürfe des Klägers nicht „substantiiert“ genug seien. Und weil die Anwälte nur „ins Blaue hinein“ argumentiert hätten, müsste sich Fiat gar nicht in dem Verfahren äußern. In einem Beschluss vom 24.2.2022 verwarf das OLG diese Sichtweise aber. Nach Ansicht des OLG Köln haben sich die Kläger insb. auf Informationen des Kraftfahrt-Bundesamtes gestützt.
(update vom 14.03.2022)
Gutachten im Wohnmobil-Abgasskandal FCA wird eingeholt.
Das Landgericht Hildesheim möchte endlich für Klarheit im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis des Fiat Ducato sorgen. Mit Beweisbeschluss vom 24. Januar 2022 ordnete das Gericht es in einem Fiat-Verfahren an, ein Sachverständigengutachten einzuholen, um zu klären, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung des Fiat-Dieselmotor verwendet wird (Az.: 4 O 63/21). In dem Verfahren geht es um ein Wohnmobil Coral XL Plus 670 SL des Herstellers Adria. Das Modell basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6b. Der Sachverständige soll klären, ob die Abgasreinigung abgeschaltet wird, wenn der Motor 26 Minuten und 40 Sekunden läuft und so die Wirkung des Emissionskontrollsystems reduziert wird. Zudem soll der Sachverständige prüfen, ob ein Thermofenster zum Einsatz kommt, durch das die Abgasreinigung außerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors verringert wird.
(update vom 20.02.2022)
LG Ravensburg, Urteil vom 31.01.2022, 2 O 114/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich in Landau verteidigt und zur Klage geäußert und ist verurteilt worden. Der Kläger kaufte 2014 das Wohnmobil „Advantage 6511“ des Herstellers Dethleffs, welches mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor ausgestattet ist.
(update vom 18.02.2022)
Das Landgericht Meiningen hat im Diesel-Abgasskandal von FCA im Januar 2022 ein verbraucherfreundliches Urteil (Az. 1 O 452/21) gefällt! Dabei handelt es sich nicht um ein sogenanntes Versäumnisurteil. FCA bzw. Fiat hat sich verteidigt und zur Klage geäußert. Der Kläger kaufte im Januar 2019 das gebrauchte Wohnmobil „Nexxo T 660“ des Herstellers Bürstner. Das Wohnmobil ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit der Euronorm 5b ausgestattet. Das Gericht verurteilte die FCA Italy S.p.A. aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.
(update vom 24.01.2022)
Das Landgericht Kleve hat im Diesel-Abgasskandal von FCA/Stellantis am 27. September 2021 ein verbraucherfreundliches Versäumnisurteil (Az. 2 O 69/21) gefällt. Die Beklagte hat sich bisher noch nicht einmal zur Klage zu geäußert. Der Kläger hatte im Jahr 2019 ein gebrauchte Wohnmobil „Carabus 631 ME“ des Herstellers Weinsberg für ca. 36.000 EUR gekauft. Das Fahrzeug beruht auf dem Basisfahrzeug Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Motor mit 130 PS der Euronorm 5b (Motorkennung lautet: F1AE3481D).
(update vom 18.01.2022)
Weiterer Erfolg: Das Landgericht Landau hat im Diesel-Abgasskandal von FCA/Stellantis am 6. Dezember 2021 ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil (Az. 2 O 169/21) gefällt. Der Kläger kaufte im November 2015 das gebrauchte Wohnmobil „V 600 G“ des Herstellers Pilote für 47.500 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 3,0-Liter-Motor mit 180 PS der Euronorm 5b ausgestattet. Motorkennung: F1CE3481E.· Das Landgericht folgte dem Antrag des Klägers und verurteilte FCA aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz.
(update vom 20.12.2021)
Das Landgericht Limburg hat im Diesel-Abgasskandal von Stellantis (FCA) am 3. Dezember 2021 ein verbraucherfreundliches Versäumnisurteil (Az. 1 O 404/21) gefällt. Der Kläger kaufte im Juni 2019 das Wohnmobil „Virginia“ des Herstellers Miller, wobei das Fahrzeug mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 6b ausgestattet ist mit Motorkennung F1AGL411C.
(update vom 10.10.2021)
Das Landgericht Stade verpflichtete am 20. September 2021 Stellantis (FCA) zur Zahlung von Schadensersatz (Az. 2 O 121/21) per Versäumnisurteil bei einem Wohnmobil Matrix 670 SL des Herstellers Adria. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 5 ausgestattet mit Motorkennung F1AE3481E.
(update vom 29.09.2021)
Das Landgericht Heilbronn verpflichtete am 21. September 2021 Stellantis (FCA) zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund sittenwidriger und vorsätzlicher Schädigung im Sinne von § 826 BGB (Az. 11 O 13/21) für das Wohnmobil „Chic E line i49“ des Herstellers Carthago für 107.800 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 180 PS der Euronorm 5 ausgestattet mit Motorkennung F1CE3481E.
(update vom 19.07.2021)
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 09.07.2021 ein Versäumnisurteil gegen Stellantis (FCA) gefällt bei einem Wohnmobil Sun Ti 650 MF Platinum Selection von Knaus aufgrund sittenwidriger und vorsätzlicher Schädigung im Sinne von § 826 BGB (Az. 19 O 737/21).
(update vom 28.04.2021)
Im Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler Automobiles (Stellantis) haben Untersuchungen an einem Euro-6b-Motor enorme Abweichungen von den gesetzlichen NOx-Abgaswerten ergeben. Der Fiat 2.3l-Multijet2-Motor mit 130 PS ist in einem Wohnmobil verbaut. Wie das ARD-Magazin Plusminus am 21. April 2021 berichtete, ergaben die durchschnittlichen Messungen des Stickoxidausstoßes einen Wert von 1.520 mg/km – erlaubt sind bei der Abgasnorm Euro 6 für das Fahrzeug aber nur 125 mg/km. Damit überschreitet das Fahrzeug den Grenzwert durchschnittlich um den Faktor 12,2, was auf eine unzulässige Abschalteinrichtung hinweist.
(update vom 08.04.2021)
Iveco-Rückruf beim Wohnmobil-Abgasskandal Der Rückruf vom 5. Februar 2021 mit der KBA-Nummer 010493 lautet: „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“. Letztlich muss ein Software-Update aufgespielt werden um wohl eine Abschalteinrichtung zu entfernen. Betroffen von dem behördlich noch nicht verpflichtenden Rückruf ist der Transporter Daily von Iveco der Baujahre 2015 bis 2019. Iveco-Rückruf beim Wohnmobil-Abgasskandal.
(update vom 14.01.2021)
Der Dieselskandal erreicht Wohnmobile mit Motoren der Daimler AG! Nachdem bereits Wohnmobile mit Motoren von FIAT und IVECO in den Focus staatsanwaltlicher Ermittlungen rückten, sind auch immer mehr Luxuswohnmobile von Herstellern wie zum Beispiel Benimar, Bürstner, LeVoyageur, Pilote, LMC Serie Dominant 560K oder die Hymer StarLine, MasterLine, B-Klasse auf der Basis des Vito, Sprinter Marco Polo DE 22 LA 140 kW und Actros vom Dieselskandal rund um den Mercedes-Dieselmotor des Typs OM 651 wahrscheinlich betroffen.Denn das Urteile des Oberlandesgerichts Köln (Az.. 7 u 35/20) gegen die Daimler AG hatg bestätigt, dass der Dieselskandal Wohnmobile mit Mercedes-Benz-Motoren endgültig erreicht hat.
(update vom 15.01.2021)
Nach Angaben der Ermittler sind in Deutschland bei FCA (nunmehr: Stellantis) mehr als 200.000 Fahrzeuge betroffen, darunter viele Wohnmobile!
(update vom 14.12.2020)
Die Ergebnisse sind einfach nur erschreckend: Wohnmobile der Hersteller Pilote und Dethleffs, die mit Fiat-Ducato-Motoren ausgerüstet sind, überschreiten ganz erheblich die gesetzlichen Abgasgrenzwerte für Stickoxide! Die Fahrzeuge mit der Euroabgas-Norm 5 überschreiten den Grenzwert für leichte Nutzfahrzeuge (280 mg/km) im normalen Straßenverkehr um das nahezu 10- bzw. 7-fache! Das Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte im November 2020 zwei Reisemobile testen lassen.
(update vom 26.11.2020)
Die Verunsicherung in der Wohnmobil-Szene ist durch den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) enorm. Die Reise- und Wohnmobile beinahe aller Hersteller sind mit Fiat-Motoren ausgerüstet, die die Abgasreinigung illegal manipulieren. Die kostintensiven Fahrzeuge sind im Wert nunmehr erheblich gemindert. Bei neu erworbenen Mobilen, bei denen die zweijährige Gewährleistung gegen den Verkäufer noch nicht abgelaufen ist, kann mglw. auf Neulieferung geklagt werden.
(update vom 23.10.2020)
Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) erschüttert den Reise- und Wohnmobilmarkt. Die Modelle sind oft mit Motoren der Fiat-Gruppe ausgestattet. Seit 2016 ist dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, dass Fiat die Motorensteuerung so manipuliert, dass nur auf dem Prüfstand die Abgasnormen für Stickoxide eingehalten werden.
(update vom 02.10.2020)
Im Diesel-Abgasskandal des Fiat-Imperiums ist auch das Unternehmen Iveco betroffen. Der auf Nutzfahrzeuge spezialisierte Autobauer bedient mit seinen Modellen auch den Wohn- und Reisemobilmarkt. Doch nicht nur in eigenen Campern finden sich die unter Verdacht stehenden Iveco-Dieselmotoren. Motoren von Iveco werden in Mobilen von zahlreichen namhaften Reisemobilanbietern wie Concorde, Dethleffs, Protec oder Carthago verbaut. Den Verbrauchern droht im Abgasskandal von Fiat-Iveco ein enormer Schaden.
Ich rate dazu, Ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen!
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Welche Hersteller von Wohn- und Reisemobilen verwenden Motoren von Fiat? Viele Hersteller beziehen von Fiat bzw. FCA Fahrgestell und Motor. Auf der Website www.fiatcamper.de befinden sich links zu Herstellern zu Reise- und Wohnmobilen.
Adria · Arca · Autostar ·
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Elnagh · Eura Mobil · Fleurette ·
Font Vendome · Forster · Frankia ·
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Itineo · Joint · Kabe ·
Karmann · Knaus · Laika ·
La Strada · Le Voyageur · LMC ·
McLouis · Mobilvetta · Morelo ·
Niesmann & Bischoff · Notin · Phoenix ·
Pilote · PLA · Pössel ·
Rapido · Rimor · Roller Team ·
Sunlight · Sunliving · Swift ·
Weinsberg · Westfalia · Wingamm
Motoren von Iveco werden laut Iveco-Website auch von folgenden anderen Reisemobilherstellern verwendet.
Biomobil
Bocklet
Carthago
Concorde
Dethleffs
Dopfer
Form IT
Kerkamm
Laika
Morelo
Niesmann
Bischoff
Notin
Pilote Le Voyageur
Phoenix
Protec
Swift
Woelcke
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